Archiv für die Kategorie ‘Datenschutz’
ULD:„E-Government ja bitte – aber nicht dieses Gesetz!“
PRESSEMITTEILUNG 21.05.2013 Der Bundesrat behandelt derzeit den Entwurf eines E-Government-Gesetzes des Bundes (E-GovG), mit dem für die öffentliche Verwaltung die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden sollen, um untereinander und mit den Bürgerinnen und Bürgern elektronisch rechtssicher zu kommunizieren. Damit werden mehr Bürgernähe und zugleich Einspareffekte angestrebt. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) begrüßt das Grundanliegen des Entwurfes, hält jedoch die praktische Umsetzung für ungenügend, weshalb es in einer Stellungnahme das Land aufgefordert hat, dem Entwurf im Gesetzgebungsverfahren eine Abfuhr zu erteilen. Die Argumente des ULD sind folgende: 1. Der Bundesrat schlug in seiner Stellungnahme vom 02.11.2012 (BR-Drs. 557/12) vor, die Behörden zur Eröffnung von Zugängen für die Übermittlung elektronischer Dokumente auch in verschlüsselter Form zu verpflichten. Dem ist der Bundestag nicht gefolgt. 2. In der vom Bundestag angenommenen Fassung (BT-Drs. 17/13139) sieht das Gesetz keine verbindlichen Regelungen zum Angebot einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vor. Dieses bereits im De-Mail-Gesetz angelegte Defizit wird so auf den Bereich der elektronischen Verwaltung erstreckt. Im Zuge der elektronischen Verwaltung sollen auch Sozialdaten (vgl. Art. 4 des Gesetzentwurfs) und andere sensitive Daten wie Gesundheitsdaten übermittelt werden. Den Bürgerinnen und Bürgern wird eine Sicherheit vorgespiegelt, die tatsächlich nicht hergestellt wird. Effektiver Grundrechtsschutz verbietet öffentlichen Stellen eine derart unsichere elektronische Übermittlung sensitiver Daten. Auch sollten die Bürgerinnen und Bürger nicht veranlasst werden, derart unsichere Kommunikationswege zu nutzen. 3. Die Forderung des Bundesrates, im Gesetz auf die Verwendung offener Standards und Schnittstellen bei der Bereitstellung von Datenbeständen der öffentlichen Hand hinzuweisen, greift der Gesetzentwurf nicht auf. 4. Absenderbestätigte De-Mails für pseudonyme Absenderadressen werden nicht zugelassen, obwohl dies praktisch möglich und aus Gründen der Datensparsamkeit wünschenswert wäre. Pseudonym-Adressen sind Nutzenden eindeutig zuzuordnen, weil der De-Mail-Diensteanbieter diese nicht doppelt vergibt. 5. Die in Art. 2 vorgesehene Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur als Willenserklärung des Absenders ist zu hinterfragen, da nicht er selbst, sondern der De-Mail-Diensteanbieter die De-Mail des Absenders qualifiziert signiert. 6. Die Zugangseröffnung im Sinne des § 3a VwVfG, des § 36a Abs. 1 SGB I und § 87a Abs. 1 Satz 1 AO ist für Bürgerinnen und Bürger bisher nur pauschal für sämtliche Behörden möglich. Es sollte jedoch die Möglichkeit bestehen, für jede Fachanwendung einen spezifischen Zugang zu eröffnen. Nur auf ausdrücklichen Wunsch sollte der Zugang pauschal eröffnet werden. 7. Das Verfahren der unmittelbaren Abgabe von Erklärungen in einem elektronischen Formular unter Nutzung der eID-Funktion nach dem neuen § 3a Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 VwVfG ist unbefriedigend. Die technische Ausgestaltung der Formularverfahren in den betreffenden Behörden soll gemäß einem „Baukastenmodell nach dem Vorbild des IT-Grundschutzes“ erfolgen. Die Anwendung der vom IT-Planungsrat verabschiedeten „Leitlinien für die Informationssicherheit“ wird den Kommunen lediglich empfohlen. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die BSI-Grundschutzmethodik von den Kommunen beherrscht wird und tatsächlich ein angemessenes Sicherheitsniveau für die Formularverfahren gewährleistet werden kann. 8. § 8 des Entwurfs legt die Akteneinsicht für den Betroffenen in das Ermessen der Behörde, die über die Form der Akteneinsicht entscheidet. Es wäre so möglich, den Betreffenden lediglich auf die Bildschirmanzeige zu verweisen. Damit würde dem tatsächlichen Informationsbedarf oft nicht genügt. Maßgeblich für die Gewährleistung der Rechte des Betroffenen bzw. des Antragstellers ist dessen Wille, in welcher Form er Einsicht erlangen möchte. 9. Die Regelung zur Datenbereitstellung zum Zweck der Weiterverwendung (§ 12) sollte konkreter gefasst werden und die betroffenen Daten ausdrücklich nennen. Deren Verhältnis zu den Informationsfreiheitsgesetzen der Länder, etwa zum Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein, ist ungeklärt. 10. Es fehlt eine Regelung zur datenschutzkonformen Veröffentlichung von Daten im Internet, wie sie in Schleswig-Holstein gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 LDSG-SH besteht. 11. § 87 a Abs. 1 S. 3 AO schreibt vor, dass Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen, durch die Finanzbehörden nur übermittelt werden dürfen, wenn sie verschlüsselt sind. Die standardmäßig vorgesehene Entschlüsselung einer De-Mail beim Provider verstößt gegen dieses Verschlüsselungsgebot. Der Leiter des ULD Thilo Weichert kommentiert: „Die Bundesregierung und der Bundestag haben leider ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Das muss nun vom Bundesrat nachgeholt werden. Die Akzeptanz von E-Government in der Bevölkerung hängt davon ab, dass darauf vertraut werden kann. Das ist bisher nicht der Fall.“
Kommunalwahl Kiel 2013: Die eigentlichen Themen #kwkiel #kmw13
Offenbar scheint es bei der Kommunalwahl in Kiel, wenn man auf die Wahlprogramme schaut, meist nur um eine Vielzahl an Einzelentscheidungen zu gehen.
Dahinter stehen aber auch größere Zusammenhänge. Bürgerbeteiligung ist ein großes Schlagwort. Während die Kooperation aus GRÜNEN und SPD dort auf ihre Erfolge verweist, wird es von den neu antretenden Parteien als unzureichend kritisiert.
Dabei preschen die PIRATEN mit der Forderung nach einem Bürgerentscheid zur Stadtregionalbahn vor. Es stellt sich hier die Frage warum ausgerechnet bei der Stadtregionalbahn? Warum nicht bei Möbelkraft? Warum nicht beim Zentralbad. Wieso entscheidet man sich in einer Partei bei manchen Themen, bei anderen sollen die Bürger*innen mitentscheiden? Auf der einen Seite will man Kosten (Stadtregionalbahn) dämmen, auf der anderen Seite hat man keine Bedenken gegen Kostensteigerungen, die über Stuttgart 21 hinaus gehen?
Bürgerbeteiligung ist auch ein zweischneidiges Schwert. Es kann sowohl zur Legitimierung bereits intern beschlossener Projekte dienen, oder zu deren Infragestellung. Entscheidender als die Möglichkeit seine Stimme dafür oder dagegen abzugeben ist doch, dass man umfassend und FRÜHZEITIG über die Hintergründe informiert wird. Und auch, dass auf Anfragen z.B. auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes auch zeitnah geantwortet wird.
Dazu fehlen im Land Schleswig-Holstein, anders als in Hamburg die rechtlichen Grundlagen, da es kein Transparenzgesetz gibt. Wer ein mal versucht hat bestimmte Informationen von der Verwaltung zu erfahren, weiß dass das manchmal sehr schwer sein kann. Das liegt sicher auch oft an der dünnen Personaldecke und der Überarbeitung in Teilbereichen. Aber auch daran, dass gerne mal von oben geblockt wird.
Die Verwaltung und die Volksparteien im Rat werden immer einen Informationsvorsprung haben, den sie nutzen werden. Wie bei der Ansiedlung von Möbel Kraft. Es ist selten ein Unfall, wenn Planungen erst spät bekannt werden. Nichtöffentliche Aussprachen hinter verschlossenen Türen tragen ihr übrigens dazu bei.
Der Schlüssel für viele Änderungen liegen also auf der Landesebene. Je mehr Öffentlichkeit geschaffen wird, desto mehr werden bestimmte Gespräche vermutlich auch wieder außerhalb des Rahmens geführt.
Wer etwas durchbringen will an Änderungen in der Kommunalpolitik braucht einerseits viel Geduld und zum anderen eine gute Story und vielfältige Unterstützung. All das reicht aber nicht, wenn mächtige Interessen hinter einem Vorhaben stehen oder ein Vorhaben verhindern wollen. Es ist dann ein Spiel der Kräfte auf Basis bestehender Spielregeln – oder auch gebeugter Regeln.
Ich möchte hier noch einmal auf die schräge Abstimmung am 7. Oktobver 2010 zurückblicken, bei der Kiel sich selbst einen Freibrief für Korruption erteilte:
- Es wurden fünf Gruppen von Ratsmitgliedern in Aufsichtsräten gebildet
- jeweils eine der fünf Gruppen verlässt als Befangene den Sitzungssaal und kehrt hinterher wieder zurück um wieder mitzustimmen
- Dabei ist gesichtert, dass niemals unter 50% der Ratsversammlung anwesend ist, weil die RV dann nicht beschlussfähig wäre.
Das war einfach nur ein absurdes Theater. Man hat mit Hilfe des Generalstaatsanwaltes versucht die Gesetze der Logik auszuschalten: Wenn es 5 Gruppen gibt – und immer nur 1/5 nicht mit abstimmt, weil diese befangen ist, dann sind am Ende dennoch ALLE Befangenen an einer Abstimmung beteiligt gewesen. Die Wahrheit wäre gewesen, dass wenn alle Befangenen an einer Abstimmung für mehr Korruption nicht teilgenommen hätten, die Kieler Ratsversammlung nicht beschlussfähig gewesen wäre. Entscheidend ist hier der Punkt, dass dieser Freibrief pauschal war. Es ging eben nicht um verschiedene Anträge oder eine kleine Gruppe an Betroffenen, sondern um den großen Freibrief für sämtliche Veranstaltungen. Alles ist erlaubt! Wie hier die Selbstverwaltung und die Judikative das Recht beugten für mehr Korruption in Kiel war schon bitter!
Was bisher z.B. fehlt:
- Ein Korruptionsbekämpfungsgesetz im Land
- Ein Transparenzgesetz im Land (erst danach macht eine Kieler Transparenzsatzung Sinn!)
- Eine bessere Ausstattung des Kieler Datenschutzbeauftragten. 1 Mann für ganz Kiel ist ein Witz!
ULD zum Gesetzentwurf zur Telekommunikations-Bestandsdatenabfrage: Mängel müssen durch den Bundesrat
PRESSEMITTEILUNG 17.04.2013 Der Bundesrat verhandelt in dieser Woche in seinen Ausschüssen über einen Gesetzentwurf zur vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuregelung der Auskunft über Bestandsdaten im Telekommunikationsgesetz. Der Bundestag hat einen Entwurf am 21. März 2013 verabschiedet, der zwar gegenüber dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einige Verbesserungen vornahm, jedoch weiterhin gravierende verfassungsrechtliche Mängel aufweist. Vorgesehen ist nun die Einführung eines Richtervorbehalts für die Auskunft über Inhaber dynamischer IP-Adressen und die Abfrage von Zugangssicherungscodes wie PIN oder Passwörter. Der Entwurf macht aber keinen materiell-rechtlichen Unterschied zwischen der reinen Bestandsdatenabfrage und der wesentlich schwerwiegenderen Abfrage, welchem Nutzer eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war. Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten eröffnet bisher derartige Abfragen. Nicht hinreichend berücksichtigt wurde der erhöhte Schutzbedarf der hochsensiblen Zugangssicherungscodes wie PIN/PUK oder Passwörter. Die vorgesehene Benachrichtigungspflicht für Auskünfte über IP-Adresseninhaber und Zugangssicherungscodes sieht weit reichende Ausnahmen vor, ohne dass eine Instanz das Unterlassen der Benachrichtigung kontrolliert. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat gegenüber dem Innenministerium des Landes in einer Stellungnahme gefordert, über den Bundesrat eine verfassungskonforme Regelung zu schaffen. Der Leiter des ULD Thilo Weichert: „Im Interesse der Sicherheitsbehörden wie des Datenschutzes wäre es nicht schön, wenn das Gesetz erneut vom Bundesverfassungsgericht kassiert würde. Ohne die von uns angemahnten Änderungen ist dies sehr wahrscheinlich. Ich hoffe, dass sich der Bundesrat seiner Verantwortung bewusst ist.“ Die Stellungnahme des ULD ist im Internet abrufbar unter https://www.datenschutzzentrum.de/polizei/20130417-stellungnahme-tkg-bestandsdaten.html
Freies WLAN für alle in Kiel?
“Freie W-LAN für alle?” so titelte die Kieler Nachrichten am 18.3.13 (Seite 17):

Foto der KN vom 18.3.13
Damit wurde bezuggenommen auf einen Antrag innerhalb des Projektes “Jugend im Rat“. So weit ich gehört habe, war es so, dass die einzelnen Fraktionen dann doch nicht aus ihrer Haut schlüpfen konnten. Die beteiligten Fraktionen wurden gelost (CDU, SPD, Direkte Demokratie, GRÜNE ?) und von den jeweiligen real existierenden Fraktionen betreut. Die Mehrheitsverhältnissen waren absolute Stimmengleichheit. Hier wird schon ein erstes Problem deutlich: Spielt man jetzt reale Demokratie nach? Dann wäre die Frage wer die Jugendlichen des Planspiels gewählt hat. In einer Ratsversammlung (RV) gibt es ja niemals absolute Stimmengleichheit. Beschlüsse werden in Kiel ja auch einfach durchgezogen. Diskutiert wird ja nur zum Schein. Will man den Jugendlichen jetzt erzählen, dass man da immer auf der Suche nach dem Kompromiss wäre? Real wäre ja, dass eine Fraktion oder Kooperation über eine ausreichende Mehrheit verfügt. Außerdem war die Rolle der Stadtpräsidentin nicht durch Schüler*innen besetzt und soweit ich weiß fehlte die mächtieg Rolle des OB auch vollkommen, der ja alleine auch ohne Ratsversammlung vieles beschließen kann. Löblich also die Idee – doch im Ansatz schon falsch. Dazu kommt, dass manche Fraktionen sich eben einen stark inhaltlichen Einfluss auf die Schüler*innen nicht verkneifen konnten. Am Ende wurde der Antrag abgelehnt ein freies WLAN über erhöhte KITA-Gebühren zu finanzieren. Auf so eine blöde Idee muss man erst mal kommen.
Nicht zuletzt sei an dieser Stelle darauf verwiesen, dass Kiel ja bereits zwei freie Funknetze in der Innenstadt hat:
- Das Netz der TNG Stadtnetz GmbH (kommerziell) ist an vielen Stellen vorhanden ist. Es ist kostenlos und recht schnell.
- Die Idee des Ausbau eines freien Funknetzes Freifunk Kiel. Wenn die Stadt Kiel da Ressourcen zur Verfügung stellen würde (z.B. Genehmigung für Sendeantennen ) und ggf. den Strom bezahlen (ein paar Watt für Router und Antennen) würde, wäre da sicher so etwas schnell aufgebaut und die Aktivisten von Freifunk Kiel froh über das Interesse.
Es ist also schon sehr peinlich so einen Antrag den Jugendlichen vorzulegen. Ein freies W-LAN gibt es zum Teil und der Ausbau in der Innenstadt für Freifunk wäre sicher für wenige hundert Euro zu leisten. Europaweite Ausschreibung, ja klar – wir müssen ja die Telekom dran verdienen lassen. Was heißt schon “frei”? Ein wenig mehr mit offenen Augen durch Kiel laufen und vielleicht einmal vorher “freies wlan kiel” googeln, bevor man so was halb im ernst thematisiert.
Aber warum sollte hier mehr Intelligenz im Spiel sein, als beim Neubau des Zentralbads. Die Damen und Herren der Ratsversammlung sind eben nicht Kiels hellste Köpfe und beherrschen weder Grundrechenarten noch Google (es darf auch eine freie Suchmaschine sein wie DuckDuckGo sein). Ich sage nur: Internetausdrucker
Da freut man sich glatt auf die nächsten Kommunalwahlen. Mit Sicherheit werden da auch einige Piraten in die RV gewählt, denn es gibt ja keine 5-Prozent-Hürde. Auch wenn die auch keine Überflieger sind, wissen sie wenigsten was das Internet ist. Das wird ein hübscher Kulturclash.
Falls es Schüler*innen gibt, die ihre Sichtweise auf die Veranstaltungen hier zum besten geben wollen, nehme ich das gerne auf als eigene Artikel oder mit einem Interview. Kontakt via Kontakt.
ULD: Verwaltungsgericht Schleswig erteilt Facebook Freifahrtschein
Mit zwei Beschlüssen vom 14.02.2013 entschied das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig im vorläufigen Rechtsschutzverfahren der Facebook Inc./USA und der Facebook Ireland Ltd. gegen das Unabhängige
Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) wegen der von Facebook durchgesetzten Klarnamenpflicht, dass ausschließliche Niederlassung von Facebook in Europa die Facebook Ltd. in Irland und deshalb auch in Deutschland nur irisches Datenschutzrecht anzuwenden sei (Az. 8 B 61/12, 8 B 60/12). Die Anordnungen des ULD auf Entsperrung von
Facebook-Konten solcher Personen in Schleswig-Holstein, die
ausschließlich und alleine wegen Nichtangabe oder nicht vollständiger Angabe von Echtdaten bei der Registrierung gesperrt worden sind, wurden vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen. Die Klarnamenpflicht steht unzweifelhaft im Widerspruch zu § 13 Abs. 6 des deutschen Telemediengesetzes. Im irischen Recht besteht dagegen kein expliziter gesetzlicher Anspruch auf anonyme oder pseudonyme Nutzung von
Telemedien. Das ULD beruft sich auf deutsches Recht.Gemäß den Beschlüssen des VG Schleswig ist nicht deutsches, sondern irisches Recht anwendbar, obwohl die gesamte Verkehrsdatenverarbeitung von Facebook mit den entsprechenden Profilbildungen in den USA erfolgt.
Es soll danach auch keine Rolle spielen, dass das Unternehmen mit der Facebook Germany GmbH eine Niederlassung in Deutschland hat. Weiterhin sei nicht relevant, dass die wesentlichen Inhaltsdaten in Deutschland nicht nur erhoben, sondern hier auch von dem Dienstleister Akamai gespeichert und verarbeitet werden.Der Leiter des ULD Thilo Weichert kommentiert die Beschlüsse: „Die
Entscheidungen sind mehr als verblüffend und gehen in der Argumentation über das Vorbringen von Facebook hinaus, das die Nichtanwendbarkeit des deutschen Datenschutzrechtes damit begründete, Facebook Inc. in den USA sei nur der Auftragsdatenverarbeiter der Facebook Ireland Ltd. Sie sind
in sich widersprüchlich, wenn sie die fehlende rechtliche Relevanz von Facebook Germany damit erklären, dass dort keine Daten verarbeitet würden, zugleich aber das Unternehmen in Irland für zuständig erklären, obwohl dort auch keine Daten verarbeitet werden.Die Beschlüsse des VG Schleswig hätten zur Folge, dass eine
One-Stop-Shop-Regelung, wie sie in einer europäischen
Datenschutz-Grundverordnung – kombiniert mit einem ausgeklügelten Kooperationssystem der Aufsichtsbehörden – geplant ist, für die IT-Unternehmen gar nicht nötig wäre. Es käme nur darauf an, die Konzernstruktur so zu gestalten, wie es Facebook tut, also eine Niederlassung in einem EU-Staat mit niedrigem Datenschutzniveau für zuständig zu erklären. Dies war nicht die Regelungsabsicht der Europäischen Union.“Deshalb wird das ULD die Beschlüsse des VG Schleswig vor dem
Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht anfechten und hiergegen Beschwerde einlegen.Der Beschlüsse des VG Schleswig können abgerufen werden unter
https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/Facebook-Inc-vs-ULD-Beschluss.pdf
https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/Facebook-Ireland-vs-ULD-Beschluss.pdfDie Begründung des ULD für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der
Untersagung der Klarnamenpflicht gegenüber Facebook finden Sie unterhttps://www.datenschutzzentrum.de/facebook/20130204-facebook-klarnamen.html
Quelle: PM https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20130215-verwaltungsgericht-facebook.htm
Videoüberwachung ist keine Frage der Meinung
Da in letzter Zeit mal wieder Umfragen veröffentlicht werden zur Videoüberwachung – jetzt ganz groß wieder von der Tagesschau, erscheint es wichtig darzustellen, dass Videoüberwachung kein Thema ist,. wo jeder sein Bauchgefühl einbringen sollte. Zum einen gibt es dafür bereits eine Vielzahl an datenschutzrechtlichen Vorgaben, zum anderen weiß man viel über die Wirksamkeit. Daher an dieser Stelle eine Aufzählung wichtiger Punkte für die Diskussion:
- Videokameras verhindern zumeist keine Kriminalität, sondern verdrängen sie. Bei geplanten Vergehen finden diese an einem anderen Ort statt, sofern den Tätern das Vorhandensein von Kameras bewusst ist.
- Ein Großteil der sichtbaren Kameras sind Attrappen. Sie suggerieren eine falsche Sicherheit. Dieser Eindruck kann zum einem tödlichen Irrtum führen.
- Wie das Beispiel Bonn deutlich gemacht hat, ist es mit dem Anbringen von Kameras nicht getan. Es braucht auch Leute, die diese Bilder live beurteilen und ggf. reagieren. Oder sie müssen eben aufgezeichnet und ausgewertet werden. Je mehr Kameras, desto mehr Arbeit wird hier nötig. Das Geld fehlt dann ggf. dafür Straftäter tatsächlich zu finden. Evt. werden Bilder von Kameras intensiv analysiert, nur um festzustellen., dass man 5 Stunden nichtssagendes Material gesichtet hat.
- Videoaufzeichnung bedeutet auch immer das Potential des Missbrauchs und das die Rechte Dritter eingeschränkt auf Privatsphäre eingeschränkt werden. Dies muss dringend abgewogen werden. Insbesondere die Argumentation “auf öffentlichen Plätzen” sei Videoüberwachung besonders praktisch ist zweifelhaft, da hier besonders viele Unschuldige betroffen sind.
- Videoüberwachung wird oft als billige Lösung angepriesen. Oft kostet die gesamte Maßnahme inklusive Personal aber schnell ein paar hunderttausend Euro pro Jahr.
- Insgesamt ist die allgemeine Wirksamkeit von Videoüberwachung sehr fraglich. Es bringt sehr viel, wenn z.B. an Bahnhöfen der Fahrradabstellplatz begrenzt überwacht wird: Ein klar umrissener Bereich – und das Verdrängen der Kriminalität schützt potentielle Opfer. Je größer der Bereich und je unklarer der Zweck der Überwachung, desto fraglicher die Maßnahme. Per Gesetz sind Kameras verboten, sofern diese nicht ganz klar die Kriminalität z.B. bei Schwerpunkten senken.
Es ist nicht akzeptabel, dass Videoüberwachung insbesondere von den Medien aber auch den PolitikerInnen populistisch auf der Bauchebene versucht wird zu klären. Wir können doch keine illegalen Videoüberwachungen gutheissen, nur weil “das Volk” meint, man könne damit Straftaten verhindern. Das ist genau so unsinnig wie Umfragen dazu, ob man meint mehr Knie-OPs wären besser. Es ist dazu halt ein gewisses Wissen erforderlich – und es gibt gewisse gesetzliche Vorgaben. Wer die Fakten nicht kennt, kann darüber auch nicht en passant mal so eben mitreden. Und wer da dem Volk aus Maul schaut, um die gesellschaftliche Debatte voranzutreiben manipuliert damit bewusst die öffentliche Meinung.
Auch bei PolitikerInnen hört man als Argumente oftmals eher Ortsnamen berühmter Fälle und eigentlich nie Namen von Studien, die die Wirksamkeit belegen würden. Das hat seinen guten Grund. Aus meiner Sicht ist Videoüberwachung eher dazu da, die Bevölkerung zu kontrollieren, als sie zu schützen. Und das ist für sich genommen auch ein Verbrechen.
Gaschke will Symbolpolitik für Ost/West-Übergang
Längst haben sich andere Übergänge etabliert zwischen Ost und West-Kiel. Z.B. über den barrierefreien Übergang im Anschluß an die Kieler Straße. Die Gaardener Brücke im Anschluß des Stadtteilbades in der Johannesstraße benutze ich persönlich nie.

Hörn mit Gaardener Brücke von der Gaardener Stadtteil-Schwimmhalle aus gesehen (Foto: Thilo Pfennig, Lizenz: CC, wie der Rest des Blogs)
Die Gaardener Brücke erinnert schon ein wenig an Schildbürger: Man baut eine Brücke, aber man weiß noch gar nicht wohin. Es ist auch eines dieser von PolitikerInnen geliebten Leuchtturm-Projekte: Man wollte ein Zeichen setzen, dass man sich um Gaarden kümmert. Ob die Brücke wirklich einen Nutzwert hat, war damals egal.
Nun muß man manchmal wirklich den ersten Schritt machen, damit mehr passiert. Wobei man die Hörnsanierung insgesamt als Schlag ins Wasser bezeichnen kann. Man hat einfach vollkommen auf die Arbeit der Investoren gesetzt, die investieren, die Stadt Kiel trägt kein Risiko, gibt vor was gebaut wird und profitiert. Es hat sich dann aber herausgestellt, dass es dann eben doch die Geldgeber sind, die bestimmt haben, wie es läuft. Und das eben nicht im Interesse der Stadt. Weswegen es z.B. auch keine öffentlichen Toiletten in dem Bereich gibt.
So ist es denn auch konsequent, wenn Frau Gaschke in dem Artikel lediglich die “ Vermarktung von Flächen” für das Hauptproblem hält. Erst neulich betonte sie ja, wie sehr private Investoren die Lösung für die Wohnproblematik sind und sie steht mit der Sichtweise ja auch ganz in der Tradition Kieler OberbürgermeisterInnen und ihrer Partei SPD. Nur muss man dann auch mal sagen dürfen, dass genau diese Sichtweise und Strategien zu den Probleme geführt haben, die man heute beklagt. Man würde erwarten, dass es dann auch mal andere Strategien sind, die diskutiert werden?
Spitze auch der Vorschlag zur Videoüberwachung:
„Ich bin keineswegs für eine flächendeckende Überwachung“, stellt Gaschke fest. „Aber hier wären zumindest jetzt Video-Kameras sinnvoll, um ein Zeichen zu setzen: Wir schauen hin.“
Wenn Frau Gaschke sich wirklich einmal damit beschäftigen wüßte, was in Kiel bisher diskutiert wurde, wüßte sie, dass dieses “Zeichen” ein paar hunderttausend Euro kostet. Ihr Ratsherr Schmalz hatte das ja 2007 bereits angeregt. Damals haben wir als Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Kiel dazu auch etwas dokumentiert: 500.000 € alleine für die Installation. Die Kameras müssten dann dauerhaft von zwei Leuten überwacht werden. Und die Polizei verwarf die Idee auch als Antwort an den Ortsbeirat Gaarden, da die Kriminalität in dem Bereich nicht so signifikant höher sei, als dass eine dauerhafte Lösung nach Datenschutzgesetzen bestehen bleiben dürfte.
Aber sowas interessiert die Durchschnittspolitikerin ja meist nicht: Kameras aufstellen, Zeichen setzen und gut ist. Genau die Einstellung schafft aber mehr Probleme, als dass sie löst.
So ist die vielgelobte Kieler Woche aufgrund ihrer Masse eine der Hauptursachen für Kriminalität in Kiel: Jedes Großereignis lockt auch Kriminelle an, die gerne mal auf solchen Brücken Betrunkene abziehen. Eine kleinere Kieler Woche könnte also (nicht nur in Gaarden) die Kriminalität massiv senken. Aber wenn das Geld in die Kassen spült, interessiert Kriminalitätsbekämpfung auf einmal auch gar nicht mehr.
Laptopverbot im Landtag

Quelle (Bild-Link)
This work is licensed under a Creative Commons License., Urheber: C. Frank Starmer
Als die Piraten ihren “Abhörskandal” hatten, da haben sie einiges (zu recht) einstecken müssen. 0:4 für die anderen Parteien – die voll im Recht waren mit ihrer Kritik. Jedoch, was sich da jetzt abzeichnet – ein Laptopverbot im Landtag – damit fast ein Gebot zur Nutzung von Apple iPads, etc (s.a. Landesblog). offenbart ein ganz düsteres Verständnis von Demokratie in der heutigen Zeit. Somit würde ich konstatieren: 5:4 für die Piratenpartei. Durch Eigentore von SSW,SPD,CDU,GRÜNEN,FDP.
Hier ein Bericht der Piratenpartei (auch mit Audio-Anhang).
Wichtigste Gegenargumente für Regelung von Laptops und sozialen Netzwerken sind in meinen Augen:
- Parlamente sind so ziemlich DAS LETZTE was Diskussionskultur angeht. Für uns BürgerInnen sind sie Sinnbild für unfaire Zwischenrufe und dreckige Tricks. Jetzt ausgerechnet an Laptops und Sozialen Netzwerken ein Exempel zu statuieren ist zu durchsichtig eine Aktion gegen Abgeordnete, die sich dort flüssiger bewegen als die Generation 60plus. Die Freiheit der Wahl der Mittel sollte an erster Stelle stehen – und eher die Frage, wie sehr Sitzungen gestört werden. Das werden sie wohl eher durch Zwischenrufe – die aber werden einfach geschluckt.
- In einer sich ständig erneuernden Technikwelt die Verwendung bestimmter Kommunikationsmittel vorschreiben zu wollen ist einfach nur dämlich. Wer weiß, ob es morgen noch Tablet-PCs gibt?
- Wieso überhaupt Verkaufsförderung für Apple? Wegen deren miesen Arbeitsbedingungen?
Die etablierten Parteien haben mit dieser Initiative die erste Rechtfertigung für die Piratenpartei geliefert. War es bis dato fraglich, ob sie irgendwelche Impulse setzen werden, die demokratisch relevant sind, so waren es jetzt die anderen Parteien, mit ihrem rechtlich zweifelhaften Beharren, die Zeit anhalten zu wollen, das nun zu einem Konflikt führt, der spannend zu werden verspricht. Selten so schöne Eigentore gesehen. Danke dafür!






