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ULD:„E-Government ja bitte – aber nicht dieses Gesetz!“

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PRESSEMITTEILUNG 21.05.2013

Der Bundesrat behandelt derzeit den Entwurf eines E-Government-Gesetzes
des Bundes (E-GovG), mit dem für die öffentliche Verwaltung die
rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden sollen, um untereinander
und mit den Bürgerinnen und Bürgern elektronisch rechtssicher zu
kommunizieren. Damit werden mehr Bürgernähe und zugleich Einspareffekte
angestrebt. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz
Schleswig-Holstein (ULD) begrüßt das Grundanliegen des Entwurfes, hält
jedoch die praktische Umsetzung für ungenügend, weshalb es in einer
Stellungnahme das Land aufgefordert hat, dem Entwurf im
Gesetzgebungsverfahren eine Abfuhr zu erteilen. Die Argumente des ULD
sind folgende:

1. 	Der Bundesrat schlug in seiner Stellungnahme vom 02.11.2012 (BR-Drs.
557/12) vor, die Behörden zur Eröffnung von Zugängen für die
Übermittlung elektronischer Dokumente auch in verschlüsselter Form zu
verpflichten. Dem ist der Bundestag nicht gefolgt.

2.	In der vom Bundestag angenommenen Fassung (BT-Drs. 17/13139) sieht
das Gesetz keine verbindlichen Regelungen zum Angebot einer
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vor. Dieses bereits im De-Mail-Gesetz
angelegte Defizit wird so auf den Bereich der elektronischen Verwaltung
erstreckt. Im Zuge der elektronischen Verwaltung sollen auch Sozialdaten
(vgl. Art. 4 des Gesetzentwurfs) und andere sensitive Daten wie
Gesundheitsdaten übermittelt werden. Den Bürgerinnen und Bürgern wird
eine Sicherheit vorgespiegelt, die tatsächlich nicht hergestellt wird.
Effektiver Grundrechtsschutz verbietet öffentlichen Stellen eine derart
unsichere elektronische Übermittlung sensitiver Daten. Auch sollten die
Bürgerinnen und Bürger nicht veranlasst werden, derart unsichere
Kommunikationswege zu nutzen.

3. 	Die Forderung des Bundesrates, im Gesetz auf die Verwendung offener
Standards und Schnittstellen bei der Bereitstellung von Datenbeständen
der öffentlichen Hand hinzuweisen, greift der Gesetzentwurf nicht auf.

4. 	Absenderbestätigte De-Mails für pseudonyme Absenderadressen werden
nicht zugelassen, obwohl dies praktisch möglich und aus Gründen der
Datensparsamkeit wünschenswert wäre. Pseudonym-Adressen sind Nutzenden
eindeutig zuzuordnen, weil der De-Mail-Diensteanbieter diese nicht
doppelt vergibt.

5. 	Die in Art. 2 vorgesehene Verwendung einer qualifizierten
elektronischen Signatur als Willenserklärung des Absenders ist zu
hinterfragen, da nicht er selbst, sondern der De-Mail-Diensteanbieter
die De-Mail des Absenders qualifiziert signiert.

6. 	Die Zugangseröffnung im Sinne des § 3a VwVfG, des § 36a Abs. 1 SGB I
und § 87a Abs. 1 Satz 1 AO ist für Bürgerinnen und Bürger bisher nur
pauschal für sämtliche Behörden möglich. Es sollte jedoch die
Möglichkeit bestehen, für jede Fachanwendung einen spezifischen Zugang
zu eröffnen. Nur auf ausdrücklichen Wunsch sollte der Zugang pauschal
eröffnet werden.

7. 	Das Verfahren der unmittelbaren Abgabe von Erklärungen in einem
elektronischen Formular unter Nutzung der eID-Funktion nach dem neuen §
3a Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 VwVfG ist unbefriedigend. Die technische
Ausgestaltung der Formularverfahren in den betreffenden Behörden soll
gemäß einem „Baukastenmodell nach dem Vorbild des IT-Grundschutzes“
erfolgen. Die Anwendung der vom IT-Planungsrat verabschiedeten
„Leitlinien für die Informationssicherheit“ wird den Kommunen lediglich
empfohlen. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die
BSI-Grundschutzmethodik von den Kommunen beherrscht wird und tatsächlich
ein angemessenes Sicherheitsniveau für die Formularverfahren
gewährleistet werden kann.

8. 	§ 8 des Entwurfs legt die Akteneinsicht für den Betroffenen in das
Ermessen der Behörde, die über die Form der Akteneinsicht entscheidet.
Es wäre so möglich, den Betreffenden lediglich auf die Bildschirmanzeige
zu verweisen. Damit würde dem tatsächlichen Informationsbedarf oft nicht
genügt. Maßgeblich für die Gewährleistung der Rechte des Betroffenen
bzw. des Antragstellers ist dessen Wille, in welcher Form er Einsicht
erlangen möchte.

9. 	Die Regelung zur Datenbereitstellung zum Zweck der Weiterverwendung
(§ 12) sollte konkreter gefasst werden und die betroffenen Daten
ausdrücklich nennen. Deren Verhältnis zu den
Informationsfreiheitsgesetzen der Länder, etwa zum
Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein, ist ungeklärt.

10. 	Es fehlt eine Regelung zur datenschutzkonformen Veröffentlichung
von Daten im Internet, wie sie in Schleswig-Holstein gemäß § 21 Abs. 2
S. 1 LDSG-SH besteht.

11. 	§ 87 a Abs. 1 S. 3 AO schreibt vor, dass Daten, die dem
Steuergeheimnis unterliegen, durch die Finanzbehörden nur übermittelt
werden dürfen, wenn sie verschlüsselt sind. Die standardmäßig
vorgesehene Entschlüsselung einer De-Mail beim Provider verstößt gegen
dieses Verschlüsselungsgebot.

Der Leiter des ULD Thilo Weichert kommentiert: „Die Bundesregierung und
der Bundestag haben leider ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Das muss nun
vom Bundesrat nachgeholt werden. Die Akzeptanz von E-Government in der
Bevölkerung hängt davon ab, dass darauf vertraut werden kann. Das ist
bisher nicht der Fall.“

Kommunalwahl Kiel 2013: Die eigentlichen Themen #kwkiel #kmw13

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Offenbar scheint es bei der Kommunalwahl in Kiel, wenn man auf die Wahlprogramme schaut, meist nur um eine Vielzahl an Einzelentscheidungen zu gehen.

Locator map of city of Kiel in Schleswig-Holst...

Locator map of city of Kiel in Schleswig-Holstein, Germany. (Photo credit: Wikipedia)

Dahinter stehen aber auch größere Zusammenhänge. Bürgerbeteiligung ist ein großes Schlagwort. Während die Kooperation aus GRÜNEN und SPD dort auf ihre Erfolge verweist, wird es von den neu antretenden Parteien als unzureichend kritisiert.

Dabei preschen die PIRATEN mit der Forderung nach einem Bürgerentscheid zur Stadtregionalbahn vor.  Es stellt sich hier die Frage warum ausgerechnet bei der Stadtregionalbahn? Warum nicht bei Möbelkraft? Warum nicht beim Zentralbad. Wieso entscheidet man sich in einer Partei bei manchen Themen, bei anderen sollen die Bürger*innen mitentscheiden? Auf der einen Seite will man Kosten (Stadtregionalbahn) dämmen, auf der anderen Seite hat man keine Bedenken gegen Kostensteigerungen, die über Stuttgart 21 hinaus gehen?

Bürgerbeteiligung ist auch ein zweischneidiges Schwert. Es kann sowohl zur Legitimierung bereits intern beschlossener Projekte dienen, oder zu deren Infragestellung. Entscheidender als die Möglichkeit seine Stimme dafür oder dagegen abzugeben ist doch, dass man umfassend und FRÜHZEITIG über die Hintergründe informiert wird. Und auch, dass auf Anfragen z.B. auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes auch zeitnah geantwortet wird.

Dazu fehlen im Land Schleswig-Holstein, anders als in Hamburg die rechtlichen Grundlagen, da es kein Transparenzgesetz gibt. Wer ein mal versucht hat bestimmte Informationen von der Verwaltung zu erfahren, weiß dass das manchmal sehr schwer sein kann. Das liegt sicher auch oft an der dünnen Personaldecke und der Überarbeitung in Teilbereichen. Aber auch daran, dass gerne mal von oben geblockt wird.

Die Verwaltung und die Volksparteien im Rat werden immer einen Informationsvorsprung haben, den sie nutzen werden. Wie bei der Ansiedlung von Möbel Kraft. Es ist selten ein Unfall, wenn Planungen erst spät bekannt werden. Nichtöffentliche Aussprachen hinter verschlossenen Türen tragen ihr übrigens dazu bei.

Der Schlüssel für viele Änderungen liegen also auf der Landesebene. Je mehr Öffentlichkeit geschaffen wird, desto mehr werden bestimmte Gespräche vermutlich auch wieder außerhalb des Rahmens geführt.

Wer etwas durchbringen will an Änderungen in der Kommunalpolitik braucht einerseits viel Geduld und zum anderen eine gute Story und vielfältige Unterstützung. All das reicht aber nicht, wenn mächtige Interessen hinter einem Vorhaben stehen oder ein Vorhaben verhindern wollen. Es ist dann ein Spiel der Kräfte auf Basis bestehender Spielregeln – oder auch gebeugter Regeln.

Ich möchte hier noch einmal auf die schräge Abstimmung am 7. Oktobver 2010  zurückblicken, bei der Kiel sich selbst einen Freibrief für Korruption erteilte:

  • Es wurden fünf Gruppen von Ratsmitgliedern in Aufsichtsräten gebildet
  • jeweils eine der fünf Gruppen verlässt als Befangene den Sitzungssaal und kehrt hinterher wieder zurück um wieder mitzustimmen
  • Dabei ist gesichtert, dass niemals unter 50% der Ratsversammlung anwesend ist, weil die RV dann nicht beschlussfähig wäre.

Das war einfach nur ein absurdes Theater. Man hat mit Hilfe des Generalstaatsanwaltes versucht die Gesetze der Logik auszuschalten: Wenn es 5 Gruppen gibt – und immer nur 1/5 nicht mit abstimmt, weil diese befangen ist, dann sind am Ende dennoch ALLE Befangenen an einer Abstimmung beteiligt gewesen. Die Wahrheit wäre gewesen, dass wenn alle Befangenen an einer Abstimmung für mehr Korruption nicht teilgenommen hätten, die Kieler Ratsversammlung nicht beschlussfähig gewesen wäre. Entscheidend ist hier der Punkt, dass dieser Freibrief pauschal war. Es ging eben nicht um verschiedene Anträge oder eine kleine Gruppe an Betroffenen, sondern um den großen Freibrief für sämtliche Veranstaltungen. Alles ist erlaubt! Wie hier die Selbstverwaltung und die Judikative das Recht beugten für mehr Korruption in Kiel war schon bitter!

Was bisher z.B. fehlt:

  • Ein Korruptionsbekämpfungsgesetz im Land
  • Ein Transparenzgesetz im Land (erst danach macht eine Kieler Transparenzsatzung Sinn!)
  • Eine bessere Ausstattung des Kieler Datenschutzbeauftragten. 1 Mann für ganz Kiel ist ein Witz!

ULD: Facebook wird immer dreister – die deutsche Politik schaut zu und macht mit

mit einem Kommentar

Am 14.04.2013 stellte die Facebook Germany GmbH einen „Leitfaden für
Politiker und Amtsträger“ vor, in dem auf 21 Seiten Politiker und
Amtsträger dazu animiert werden sollen, Accounts und Fanpages bei
Facebook einzurichten, für sich zielgruppenspezifisch zu werben und
zugleich den eigenen Erfolg über „Facebook Insights“ zu analysieren.
Ziel des Leitfadens ist es weniger, politisch Verantwortliche zu einer
besseren Selbstdarstellung zu bringen. Das Interesse an deren
Selbstvermarktung wird vielmehr genutzt, um über diese noch mehr Traffic
bei dem Werbeportal zu generieren und zugleich die politische und
gesellschaftliche Akzeptanz von Facebook zu erhöhen. Dieses Ziel ist
wegen der einmütigen Kritik der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder (DSB-Konferenz) verständlich, die nach umfassenden Analysen
feststellten, dass Facebook in vieler Hinsicht gegen deutsches und
europäisches Datenschutzrecht verstößt.

Es kommt so nicht von ungefähr, dass sich der Leitfaden auf zwei Seiten
mit dem Thema Datenschutz befasst. Geworben wird damit, dass Facebook
„irischen und europäischen Datenschutzgesetzen“ unterläge und, dass das
Unternehmen – unterlegt mit einem Foto aus dem ULD – in einem
„intensiven und konstruktiven Dialog mit den Landesdatenschutzämtern und
dem Bundesdatenschutzbeauftragten“ stand und stehe. Nicht erwähnt wird,
dass der erwähnte Dialog u. a. darüber erfolgt, dass „Gefällt
mir“-Buttons und Fanpages zu unzulässigen Datenspeicherungen und
-auswertungen in den USA führen, die die Grundlage für „Facebook
Insights“ sind. Nicht erwähnt wird, dass ein Gutachten des
Arbeitskreises I der Innenministerkonferenz im Auftrag der Chefs der
Staatskanzleien zu dem Ergebnis kommt, „dass die datenschutzkonforme
Ausgestaltung von Social Plugins wie dem Like-Button sowie von Fanpages
sowohl in tatsächlicher Hinsicht … als auch in rechtlicher Hinsicht …
noch nicht abschließend geklärt ist“. Es bedürfe der „Klärung
tatsächlicher Fragen“. Diese Klärung blieb seit zwei Jahren erfolglos,
weil Facebook die nötigen, u. a. vom ULD mehrfach angeforderten
Dokumente nicht vorlegte. Die DSB-Konferenz hat sich deshalb soeben mit
der Bitte um Unterstützung an die Ministerpräsidentenkonferenz gewendet.

Erwähnt wird auch nicht, dass sich Facebook der Anwendung deutschen
Datenschutzrechtes dadurch entzieht, dass es behauptet, irisches
Datenschutzrecht sei auch für die 25 Millionen deutschen Nutzer
anwendbar. Der irische Datenschutzbeauftragte habe in zwei Audits
Facebooks Datenschutzkonformität nach irischem Recht bestätigt. Die
Leugnung der Anwendbarkeit deutschen Rechtes war jüngst vor dem
Verwaltungsgericht Schleswig vorläufig erfolgreich mit dem Argument,
Facebook habe in Deutschland keine Niederlassung. Genau diese
Niederlassung zeichnet aber für den aktuellen Leitfaden verantwortlich.

Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz
Schleswig-Holstein (ULD): „Es ist dreist, wie Facebook in dem Leitfaden
politisch Verantwortliche für dumm zu verkaufen versucht. Bisher haben
die meisten Verantwortlichen geschwiegen und viele Facebook einfach
genutzt. Politiker und Amtsleiter sind zur Beachtung des
Datenschutzrechtes verpflichtet und können sich nicht darauf berufen,
dass andere auch gegen den Datenschutz verstoßen. Spätestens mit diesem
Leitfaden dürfen sie nicht weiter schweigen und Facebook weiternutzen.
Sie müssen sich den Datenschutzverstößen mit und durch Facebook stellen.
Deshalb fordere ich Facebook und die Politik auf, den Datenschutzdialog
endlich zu führen – von dem bisher nur geredet wird. Das ULD steht, wir
Datenschützer stehen hierfür bereit.“

Der Leitfaden von Facebook ist abrufbar unter

http://www.scribd.com/doc/136194390/Facebook-Leitfaden-fur-Politiker

Das Gutachten des Arbeitskreises der Innenministerkonferenz ist abrufbar
unter

https://www.datenschutzzentrum.de/internet/20120404-AG-SozNetzw-AK-I-IMK.pdf

Die Kritik der DSB-Konferenz findet sich unter

http://www.datenschutz-bayern.de/dsbk-ent/DSK_82-Nutzerdaten.html

Geschrieben von tlow

19. April 2013 um 11:53

ULD zum Gesetzentwurf zur Telekommunikations-Bestandsdatenabfrage: Mängel müssen durch den Bundesrat

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PRESSEMITTEILUNG 17.04.2013

Der Bundesrat verhandelt in dieser Woche in seinen Ausschüssen über
einen Gesetzentwurf zur vom Bundesverfassungsgericht geforderten
Neuregelung der Auskunft über Bestandsdaten im Telekommunikationsgesetz.
Der Bundestag hat einen Entwurf am 21. März 2013 verabschiedet, der zwar
gegenüber dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einige
Verbesserungen vornahm, jedoch weiterhin gravierende
verfassungsrechtliche Mängel aufweist. Vorgesehen ist nun die Einführung
eines Richtervorbehalts für die Auskunft über Inhaber dynamischer
IP-Adressen und die Abfrage von Zugangssicherungscodes wie PIN oder
Passwörter. Der Entwurf macht aber keinen materiell-rechtlichen
Unterschied zwischen der reinen Bestandsdatenabfrage und der wesentlich
schwerwiegenderen Abfrage, welchem Nutzer eine IP-Adresse zu einem
bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war. Die Verfolgung von
Ordnungswidrigkeiten eröffnet bisher derartige Abfragen. Nicht
hinreichend berücksichtigt wurde der erhöhte Schutzbedarf der
hochsensiblen Zugangssicherungscodes wie PIN/PUK oder Passwörter. Die
vorgesehene Benachrichtigungspflicht für Auskünfte über
IP-Adresseninhaber und Zugangssicherungscodes sieht weit reichende
Ausnahmen vor, ohne dass eine Instanz das Unterlassen der
Benachrichtigung kontrolliert.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
hat gegenüber dem Innenministerium des Landes in einer Stellungnahme
gefordert, über den Bundesrat eine verfassungskonforme Regelung zu
schaffen. Der Leiter des ULD Thilo Weichert: „Im Interesse der
Sicherheitsbehörden wie des Datenschutzes wäre es nicht schön, wenn das
Gesetz erneut vom Bundesverfassungsgericht kassiert würde. Ohne die von
uns angemahnten Änderungen ist dies sehr wahrscheinlich. Ich hoffe, dass
sich der Bundesrat seiner Verantwortung bewusst ist.“

Die Stellungnahme des ULD ist im Internet abrufbar unter

https://www.datenschutzzentrum.de/polizei/20130417-stellungnahme-tkg-bestandsdaten.html

Geschrieben von tlow

17. April 2013 um 10:05

Freies WLAN für alle in Kiel?

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“Freie W-LAN für alle?” so titelte die Kieler Nachrichten am 18.3.13 (Seite 17):

Zeitungsfoto KN

Foto der KN vom 18.3.13

Damit wurde bezuggenommen auf einen Antrag innerhalb des Projektes “Jugend im Rat“. So weit ich gehört habe, war es so, dass die einzelnen Fraktionen dann doch nicht aus ihrer Haut schlüpfen konnten. Die beteiligten Fraktionen wurden gelost (CDU, SPD, Direkte Demokratie, GRÜNE ?) und von den jeweiligen real existierenden Fraktionen betreut. Die Mehrheitsverhältnissen waren absolute Stimmengleichheit. Hier wird schon ein erstes Problem deutlich: Spielt man jetzt reale Demokratie nach? Dann wäre die Frage wer die Jugendlichen des Planspiels gewählt hat. In einer Ratsversammlung (RV) gibt es ja niemals absolute Stimmengleichheit. Beschlüsse werden in Kiel ja auch einfach durchgezogen. Diskutiert wird ja nur zum Schein. Will man den Jugendlichen jetzt erzählen, dass man da immer auf der Suche nach dem Kompromiss wäre? Real wäre ja, dass eine Fraktion oder Kooperation über eine ausreichende Mehrheit verfügt. Außerdem war die Rolle der Stadtpräsidentin nicht durch Schüler*innen besetzt und soweit ich weiß fehlte die mächtieg Rolle des OB auch vollkommen, der ja alleine auch ohne Ratsversammlung vieles beschließen kann. Löblich also die Idee – doch im Ansatz schon falsch. Dazu kommt, dass manche Fraktionen sich eben einen stark inhaltlichen Einfluss auf die Schüler*innen nicht verkneifen konnten. Am Ende wurde der Antrag abgelehnt ein freies WLAN über erhöhte KITA-Gebühren zu finanzieren. Auf so eine blöde Idee muss man erst mal kommen.

Nicht zuletzt sei an dieser Stelle darauf verwiesen, dass Kiel ja bereits zwei freie Funknetze in der Innenstadt hat:

  1. Das Netz der TNG Stadtnetz GmbH (kommerziell) ist an vielen Stellen vorhanden ist. Es ist kostenlos und recht schnell.
  2. Die Idee des Ausbau eines freien Funknetzes Freifunk Kiel. Wenn die Stadt Kiel da Ressourcen zur Verfügung stellen würde (z.B. Genehmigung für Sendeantennen ) und ggf. den Strom bezahlen (ein paar Watt für Router und Antennen) würde, wäre da sicher so etwas schnell aufgebaut und die Aktivisten von Freifunk Kiel froh über das Interesse.

Es ist also schon sehr peinlich so einen Antrag den Jugendlichen vorzulegen. Ein freies W-LAN gibt es zum Teil und der Ausbau in der Innenstadt für Freifunk wäre sicher für wenige hundert Euro zu leisten. Europaweite Ausschreibung, ja klar – wir müssen ja die Telekom dran verdienen lassen. Was heißt schon “frei”? Ein wenig mehr mit offenen Augen durch Kiel laufen und vielleicht einmal vorher “freies wlan kiel” googeln, bevor man so was halb im ernst thematisiert.

Aber warum sollte hier mehr Intelligenz im Spiel sein, als beim Neubau des Zentralbads. Die Damen und Herren der Ratsversammlung sind eben nicht Kiels hellste Köpfe und beherrschen weder Grundrechenarten noch Google (es darf auch eine freie Suchmaschine sein wie DuckDuckGo sein).  Ich sage nur: Internetausdrucker ;-)

Da freut man sich glatt auf die nächsten Kommunalwahlen. Mit Sicherheit werden da auch einige Piraten in die RV gewählt, denn es gibt ja keine 5-Prozent-Hürde. Auch wenn die auch keine Überflieger sind, wissen sie wenigsten was das Internet ist. Das wird ein hübscher Kulturclash.

Falls es Schüler*innen gibt, die ihre Sichtweise auf die Veranstaltungen hier zum besten geben wollen, nehme ich das gerne auf als eigene Artikel oder mit einem Interview. Kontakt via Kontakt.

 

s.a. Kieler PIRATEN für freies W-LAN in Kiel

Geschrieben von tlow

21. März 2013 um 14:06

ULD: Verwaltungsgericht Schleswig erteilt Facebook Freifahrtschein

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Image representing Facebook as depicted in Cru...

Image via CrunchBase

Mit zwei Beschlüssen vom 14.02.2013 entschied das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig im vorläufigen Rechtsschutzverfahren der Facebook Inc./USA und der Facebook  Ireland Ltd. gegen das Unabhängige
Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) wegen der von Facebook durchgesetzten Klarnamenpflicht, dass ausschließliche Niederlassung von Facebook in Europa die Facebook Ltd. in Irland und deshalb auch in Deutschland nur irisches Datenschutzrecht anzuwenden sei (Az. 8 B 61/12, 8 B 60/12). Die Anordnungen des ULD auf Entsperrung von
Facebook-Konten solcher Personen in Schleswig-Holstein, die
ausschließlich und alleine wegen Nichtangabe oder nicht vollständiger Angabe von Echtdaten bei der Registrierung gesperrt worden sind, wurden vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen. Die Klarnamenpflicht steht unzweifelhaft im Widerspruch zu § 13 Abs. 6 des deutschen Telemediengesetzes. Im irischen Recht besteht dagegen kein expliziter gesetzlicher Anspruch auf anonyme oder pseudonyme Nutzung von
Telemedien. Das ULD beruft sich auf deutsches Recht.

Gemäß den Beschlüssen des VG Schleswig ist nicht deutsches, sondern irisches Recht anwendbar, obwohl die gesamte Verkehrsdatenverarbeitung von Facebook mit den entsprechenden Profilbildungen in den USA erfolgt.
Es soll danach auch keine Rolle spielen, dass das Unternehmen mit der Facebook Germany GmbH eine Niederlassung in Deutschland hat. Weiterhin sei nicht relevant, dass die wesentlichen Inhaltsdaten in Deutschland nicht nur erhoben, sondern hier auch von dem Dienstleister Akamai gespeichert und verarbeitet werden.

Der Leiter des ULD Thilo Weichert kommentiert die Beschlüsse: „Die
Entscheidungen sind mehr als verblüffend und gehen in der Argumentation über das Vorbringen von Facebook hinaus, das die Nichtanwendbarkeit des deutschen Datenschutzrechtes damit begründete, Facebook Inc. in den USA sei nur der Auftragsdatenverarbeiter der Facebook Ireland Ltd. Sie sind
in sich widersprüchlich, wenn sie die fehlende rechtliche Relevanz von Facebook Germany damit erklären, dass dort keine Daten verarbeitet würden, zugleich aber das Unternehmen in Irland für zuständig erklären, obwohl dort auch keine Daten verarbeitet werden.

Die Beschlüsse des VG Schleswig hätten zur Folge, dass eine
One-Stop-Shop-Regelung, wie sie in einer europäischen
Datenschutz-Grundverordnung – kombiniert mit einem ausgeklügelten Kooperationssystem der Aufsichtsbehörden – geplant ist, für die IT-Unternehmen gar nicht nötig wäre. Es käme nur darauf an, die Konzernstruktur so zu gestalten, wie es Facebook tut, also eine Niederlassung in einem EU-Staat mit niedrigem Datenschutzniveau für zuständig zu erklären. Dies war nicht die Regelungsabsicht der Europäischen Union.“

Deshalb wird das ULD die Beschlüsse des VG Schleswig vor dem
Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht anfechten und hiergegen Beschwerde einlegen.

Der Beschlüsse des VG Schleswig können abgerufen werden unter

https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/Facebook-Inc-vs-ULD-Beschluss.pdf
https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/Facebook-Ireland-vs-ULD-Beschluss.pdf

Die Begründung des ULD für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der
Untersagung der Klarnamenpflicht gegenüber Facebook finden Sie unter

https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/20130204-facebook-klarnamen.html

Quelle: PM https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20130215-verwaltungsgericht-facebook.htm

Geschrieben von tlow

15. Februar 2013 um 09:46

Videoüberwachung ist keine Frage der Meinung

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Da in letzter Zeit mal wieder Umfragen veröffentlicht werden zur Videoüberwachung – jetzt ganz groß wieder von der Tagesschau, erscheint es wichtig darzustellen, dass Videoüberwachung kein Thema ist,. wo jeder sein Bauchgefühl einbringen sollte. Zum einen gibt es dafür bereits eine Vielzahl an datenschutzrechtlichen Vorgaben, zum anderen weiß man viel über die Wirksamkeit. Daher an dieser Stelle eine Aufzählung wichtiger Punkte für die Diskussion:

  1. Videokameras verhindern zumeist keine Kriminalität, sondern verdrängen sie. Bei geplanten Vergehen finden diese an einem anderen Ort statt, sofern den Tätern das Vorhandensein von Kameras bewusst ist.
  2. Ein Großteil der sichtbaren Kameras sind Attrappen. Sie suggerieren eine falsche Sicherheit. Dieser Eindruck kann zum einem tödlichen Irrtum führen.
  3. Wie das Beispiel Bonn deutlich gemacht hat, ist es mit dem Anbringen von Kameras nicht getan. Es braucht auch Leute, die diese Bilder live beurteilen und ggf. reagieren. Oder sie müssen eben aufgezeichnet und ausgewertet werden. Je mehr Kameras, desto mehr Arbeit wird hier nötig. Das Geld fehlt dann ggf. dafür Straftäter tatsächlich zu finden. Evt. werden Bilder von Kameras intensiv analysiert, nur um festzustellen., dass man 5 Stunden nichtssagendes Material gesichtet hat.
  4. Videoaufzeichnung bedeutet auch immer das Potential des Missbrauchs und das die Rechte Dritter eingeschränkt auf Privatsphäre eingeschränkt werden. Dies muss dringend abgewogen werden. Insbesondere die Argumentation “auf öffentlichen Plätzen” sei Videoüberwachung besonders praktisch ist zweifelhaft, da hier besonders viele Unschuldige betroffen sind.
  5. Videoüberwachung wird oft als billige Lösung angepriesen. Oft kostet die gesamte Maßnahme inklusive Personal aber schnell ein paar hunderttausend Euro pro Jahr.
  6. Insgesamt ist die allgemeine Wirksamkeit von Videoüberwachung sehr fraglich. Es bringt sehr viel, wenn z.B. an Bahnhöfen der Fahrradabstellplatz begrenzt überwacht wird: Ein klar umrissener Bereich – und das Verdrängen der Kriminalität schützt potentielle Opfer. Je größer der Bereich und je unklarer der Zweck der Überwachung, desto fraglicher die Maßnahme. Per Gesetz sind Kameras verboten, sofern diese nicht ganz klar die Kriminalität z.B. bei Schwerpunkten senken.

Es ist nicht akzeptabel, dass Videoüberwachung insbesondere von den Medien aber auch den PolitikerInnen populistisch auf der Bauchebene versucht wird zu klären. Wir können doch keine illegalen Videoüberwachungen gutheissen, nur weil “das Volk” meint, man könne damit Straftaten verhindern. Das ist genau so unsinnig wie Umfragen dazu, ob man meint mehr Knie-OPs wären besser. Es ist dazu halt ein gewisses Wissen erforderlich – und es gibt gewisse gesetzliche Vorgaben. Wer die Fakten nicht kennt, kann darüber auch nicht en passant mal so eben mitreden. Und wer da dem Volk aus Maul schaut, um die gesellschaftliche Debatte voranzutreiben manipuliert damit bewusst die öffentliche Meinung.

Auch bei PolitikerInnen hört man als Argumente oftmals eher Ortsnamen berühmter Fälle und eigentlich nie Namen von Studien, die die Wirksamkeit belegen würden. Das hat seinen guten Grund. Aus meiner Sicht ist Videoüberwachung eher dazu da, die Bevölkerung zu kontrollieren, als sie zu schützen. Und das ist für sich genommen auch ein Verbrechen.

Geschrieben von tlow

21. Dezember 2012 um 10:29

ULD erlässt Verfügungen gegen Facebook wegen Klarnamenpflicht

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Nachdem sich sowohl Facebook Inc./USA wie auch Facebook Ltd./Irlandlogo_uld-neu
gegenüber dem Unabhängigen Landeszentrum Schleswig-Holstein (ULD) weigerten, pseudonyme Konten, wie vom deutschen Telemediengesetz (TMG) gefordert, zuzulassen, hat das ULD im Rahmen der Bearbeitung von
Beschwerden von Betroffenen die beiden Unternehmen über Verfügungen
hierzu verpflichtet und die sofortige Vollziehung der Verfügungen
angeordnet.

In einer Stellungnahme vertrat Facebook praktisch in allen wesentlichen
Fragen Ansichten, die mit denen des ULDs wie auch anderer
Datenschutzbehörden in Deutschland in diametralem Widerspruch stehen:

  • Für die Datenverarbeitung von Facebook sei ausschließlich die Facebook Ltd. in Irland verantwortlich, nicht das Mutterunternehmen in den USA, das nichts anderes mache, als auf Weisung der Tochter Daten zu verarbeiten.
  • Facebook Ltd. halte sich umfassend an das irische Datenschutzrecht, welches das europäische Recht vollständig umsetzt.
  • Dies habe die irische Datenschutzbehörde im Rahmen ihrer Auditberichte vom Dezember 2011 und September 2012 bestätigt.
  • Die Anwendung der Regelung in § 13 Abs. 6 TMG, welche die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Telemedien gewährleisten soll, gelte für Facebook nicht und verstoße zudem gegen höherrangiges europäisches Recht.
  • Mit seiner Realnamenkultur verfolge Facebook eine Mission des Vertrauens und der Sicherheit.
  • Selbst wenn § 13 Abs. 6 TMG anwendbar wäre, so wäre eine Abkehr von
  • der Realnamenkultur für Facebook nicht zumutbar.

Die Position und die Verfügungen des ULD lassen sich wie folgt
zusammenfassen:

  • Facebook Inc. und Facebook Ltd. sind gemeinsam für die Klarnamenpolitik von Facebook verantwortlich und können und müssendeshalb beide auch zur Verantwortung gezogen werden.
  • Das ULD ist im Hinblick auf die Datenschutzkontrolle für Betroffene inSchleswig-Holstein bei Facebook zuständig.
  • Facebook muss § 13 Abs. 6 TMG beachten; diese Regelung steht mit europäischem Recht in Einklang und dient u. a. dazu, im Internet die Grundrechte und insbesondere das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu wahren. Der Gesetzgeber hat damit klargestellt, dass sich Nutzer von Internetdiensten wie Facebook dort weitgehend unbeobachtet und ohne Angst vor unliebsamen Folgen bewegen können.
  • Das Zulassen von Pseudonymen ist Facebook zumutbar. Die Klarnamenpflicht verhindert weder Missbrauch des Dienstes für Beleidigungen oder Provokationen noch Identitätsdiebstahl. Hiergegen sind andere Vorkehrungen erforderlich.
  • Zur Sicherstellung der Betroffenenrechte und des Datenschutzrechts generell muss die Klarnamenpflicht sofort von Facebook aufgegeben werden.

Thilo Weichert, Leiter des ULD erläutert:

„Es ist nicht hinnehmbar, dass ein US-Portal wie Facebook unbeanstandet und ohne Aussicht auf ein Endegegen deutsches Datenschutzrecht verstößt. Ziel der Verfügungen des ULD ist es, endlich eine rechtliche Klärung herbeizuführen, wer bei Facebook verantwortlich ist und woran dieses Unternehmen gebunden ist. Eigentlichmüsste dies auch im Interesse des Unternehmens sein. Insofern hoffen wir in der weiteren Auseinandersetzung auf eine sachorientierte, nicht auf Verzögerung abzielende Vorgehensweise. Angesichts des Umstandes, dass Facebook aktuell allen seinen Mitgliedern die Möglichkeit nimmt, selbst über die Auffindbarkeit unter dem eigenen Namen zu entscheiden, ist unsere Initiative dringender denn je.“

Der Wortlaut der Verfügungen ist im Internet abrufbar unter

https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/20121214-anordnung-fb-inc.html
https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/20121214-anordnung-fb-ltd.html

Eine Stellungnahme zum irischen Audit-Bericht finden Sie unter

https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20120921-irisches-facebook-audit.htm

Geschrieben von tlow

17. Dezember 2012 um 19:04

Gaschke will Symbolpolitik für Ost/West-Übergang

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Längst haben sich andere Übergänge etabliert zwischen Ost und West-Kiel. Z.B. über den barrierefreien Übergang im Anschluß an die Kieler Straße. Die Gaardener Brücke im Anschluß des Stadtteilbades in der Johannesstraße benutze ich persönlich nie.

gaardenpanorama

Hörn mit Gaardener Brücke von der Gaardener Stadtteil-Schwimmhalle aus gesehen (Foto: Thilo Pfennig, Lizenz: CC, wie der Rest des Blogs)

Die Gaardener Brücke erinnert schon ein wenig an Schildbürger: Man baut eine Brücke, aber man weiß noch gar nicht wohin. Es ist auch eines dieser von PolitikerInnen geliebten Leuchtturm-Projekte: Man wollte  ein Zeichen setzen, dass man sich um Gaarden kümmert. Ob die Brücke wirklich einen Nutzwert hat, war damals egal.

Nun muß man manchmal wirklich den ersten Schritt machen, damit mehr passiert. Wobei man die Hörnsanierung insgesamt als Schlag ins Wasser bezeichnen kann. Man hat einfach vollkommen auf die Arbeit der Investoren gesetzt, die investieren, die Stadt Kiel trägt kein Risiko, gibt vor was gebaut wird und profitiert. Es hat sich dann aber herausgestellt, dass es dann eben doch die Geldgeber sind, die bestimmt haben, wie es läuft. Und das eben nicht im Interesse der Stadt. Weswegen es z.B. auch keine öffentlichen Toiletten in dem Bereich gibt.

So ist es denn auch konsequent, wenn Frau Gaschke in dem Artikel lediglich die “ Vermarktung von Flächen” für das Hauptproblem hält. Erst neulich betonte sie ja, wie sehr private Investoren die Lösung für die Wohnproblematik sind und sie steht mit der Sichtweise ja auch ganz in der Tradition Kieler OberbürgermeisterInnen und ihrer Partei SPD. Nur muss man dann auch mal sagen dürfen, dass genau diese Sichtweise und Strategien zu den Probleme geführt haben, die man heute beklagt. Man würde erwarten, dass es dann auch mal andere Strategien sind, die diskutiert werden?

Spitze auch der Vorschlag zur Videoüberwachung:

„Ich bin keineswegs für eine flächendeckende Überwachung“, stellt Gaschke fest. „Aber hier wären zumindest jetzt Video-Kameras sinnvoll, um ein Zeichen zu setzen: Wir schauen hin.“

Wenn Frau Gaschke sich wirklich einmal damit beschäftigen wüßte, was in Kiel bisher diskutiert wurde, wüßte sie, dass dieses “Zeichen” ein paar hunderttausend Euro kostet. Ihr Ratsherr Schmalz hatte das ja 2007 bereits angeregt. Damals haben wir als Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Kiel dazu auch etwas dokumentiert: 500.000 € alleine für die Installation. Die Kameras müssten dann dauerhaft von zwei Leuten überwacht werden. Und die Polizei verwarf die Idee auch als Antwort an den Ortsbeirat Gaarden, da die Kriminalität in dem Bereich nicht so signifikant höher sei, als dass eine dauerhafte Lösung nach Datenschutzgesetzen bestehen bleiben dürfte.

Aber sowas interessiert die Durchschnittspolitikerin ja meist nicht: Kameras aufstellen, Zeichen setzen und gut ist. Genau die Einstellung  schafft aber mehr Probleme, als dass sie löst.

So ist die vielgelobte Kieler Woche aufgrund ihrer Masse eine der Hauptursachen für Kriminalität in Kiel: Jedes Großereignis lockt auch Kriminelle an, die gerne mal auf solchen Brücken Betrunkene abziehen. Eine kleinere Kieler Woche könnte also (nicht nur in Gaarden) die Kriminalität massiv senken. Aber wenn das Geld in die Kassen spült, interessiert Kriminalitätsbekämpfung auf einmal auch gar nicht mehr.

Laptopverbot im Landtag

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This work is licensed under a Creative Commons License., Urheber: C. Frank Starmer

Als die Piraten ihren “Abhörskandal” hatten, da haben sie einiges (zu recht) einstecken müssen. 0:4 für die anderen Parteien – die voll im Recht waren mit ihrer Kritik. Jedoch, was sich da jetzt abzeichnet – ein Laptopverbot im Landtag – damit fast ein Gebot zur Nutzung von Apple iPads, etc (s.a. Landesblog). offenbart ein ganz düsteres Verständnis von Demokratie  in der heutigen Zeit. Somit würde ich konstatieren: 5:4 für die Piratenpartei. Durch Eigentore von SSW,SPD,CDU,GRÜNEN,FDP.

Hier ein Bericht der Piratenpartei (auch mit Audio-Anhang).

Wichtigste Gegenargumente für Regelung von Laptops und sozialen Netzwerken sind in meinen Augen:

  • Parlamente sind so ziemlich DAS LETZTE was Diskussionskultur angeht. Für uns BürgerInnen sind sie Sinnbild für unfaire Zwischenrufe und dreckige Tricks. Jetzt ausgerechnet an Laptops und Sozialen Netzwerken ein Exempel zu statuieren ist zu durchsichtig eine Aktion gegen Abgeordnete, die sich dort flüssiger bewegen als die Generation 60plus. Die Freiheit der Wahl der Mittel sollte an erster Stelle stehen – und eher die Frage, wie sehr Sitzungen gestört werden. Das werden sie wohl eher durch Zwischenrufe – die aber werden einfach geschluckt.
  • In einer sich ständig erneuernden Technikwelt die Verwendung bestimmter Kommunikationsmittel vorschreiben zu wollen ist einfach nur dämlich. Wer weiß, ob es morgen noch Tablet-PCs gibt?
  • Wieso überhaupt Verkaufsförderung für Apple? Wegen deren miesen Arbeitsbedingungen?

Die etablierten Parteien haben mit dieser Initiative die erste Rechtfertigung für die Piratenpartei geliefert. War es bis dato fraglich, ob sie irgendwelche Impulse setzen werden, die demokratisch relevant sind, so waren es jetzt die anderen Parteien, mit ihrem rechtlich zweifelhaften Beharren, die Zeit anhalten zu wollen, das nun zu einem Konflikt führt, der spannend zu werden verspricht. Selten so schöne Eigentore gesehen. Danke dafür!

Geschrieben von tlow

27. September 2012 um 18:28

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