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Weichert widerspricht Lorenz-von-Stein-Institut und IHK: „ULD wird nicht widerlegt“

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Am 20. Februar 2012 legten die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu
Kiel und das Lorenz-von-Stein-Institut der
Christian-Albrecht-Universität (CAU) zu Kiel das Buch „Transparenz,
Partizipation, Kollaboration – Web 2.0 für die öffentliche Verwaltung“
vor (Hrsg. Sönke Ernst Schulz/Utz Schliesky). Gemäß eigener
Medieninformation räumt das Buch die „Bahn frei für Web 2.0 in
Schleswig-Holstein“ und widerlegt „die Auffassung des Unabhängigen
Landeszentrums für Datenschutz (ULD), wonach der Betrieb so genannter
Fanpages gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt“. Die
Wirtschaftsakademie der IHK klagt derzeit wegen einer
Untersagungsverfügung des ULD zum Betrieb einer Facebook-Fanpage.

Nach Studium des Buchs, dessen Vorbereitung dem ULD nicht bekannt war,
zeigt sich der Leiter des ULD Thilo Weichert enttäuscht: „Wenn ein
derartiges Werk mit einem derartigen Anspruch verfasst und
veröffentlicht wird, dann ist eine seriösere Auseinandersetzung mit dem
Datenschutzrecht zu wünschen. Nicht nur, dass der Inhalt des Buchs
inhaltlich im Widerspruch steht zu dem, wie hierfür geworben wird. Die
vorgetragenen rechtlichen Argumente sind einfach zu widerlegen, ja
widerlegen sich teilweise selbst. Auf dieses Gutachten können sich IHK
und Staatskanzlei nicht ernsthaft stützen.“

Das ULD wartet nun auf das angekündigte Gutachten der
Innenministerkonferenz, das sich derzeit in der Abstimmung der
Bundesländer befindet. Sollte sich daraus keine Klarheit ergeben, dass
Facebook-Fanpages von der deutschen Verwaltung derzeit nicht betrieben
werden dürfen, weil die damit einhergehende Datenverarbeitung nicht im
Einklang mit dem Datenschutzrecht steht, dann hofft das ULD auf die
Politik; der Innen- und Rechtsausschuss des Landtags in Kiel hat die
Behandlung des Themas bis zur Gutachtenvorlage vertagt. Möglicherweise
bedarf es aber einer verwaltungsgerichtlichen Klärung. Zwei – noch nicht
begründete – Klagen liegen beim Verwaltungsgericht Schleswig. Weichert:
„Es ist zu hoffen, dass mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung
künftig schneller datenschutzrechtliche Verbindlichkeit und
datenschutzkonformes Verhalten durchgesetzt werden kann, als wir dies
derzeit bei Facebook erleben.“

Thilo Weichert hat zu dem von IHK und Lorenz-von-Stein-Institut
veröffentlichten Buchkapitel zu Facebook-Fanpages eine Besprechung
verfasst, die im Internet abrufbar ist unter

https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/20120222-web20-in-verwaltung.html

Mein Kommentar zum “Lorenz-von-Stein-Institut”: Ich habs nur oberflächlich gelesen, was da zusammengetragen wurde, aber ich fands eher peinlich, was da großspurig veröffentlicht wurde. Es gibt zu viele Leute, die glauben Datenschützer wären Amateure und mit ihrem 0815-Rechtswissen (auch Anwälte) an die Sache rangehen. Datenschutz ist aber eine ungemein komplexe Problematik. Ich will gar nicht behaupten, dass ich  da ausreichend Durchblick habe, auch wenn ich mich damit laienmäßig auch seit gut 20 Jahren beschäftige.

Geschrieben von tlow

Februar 22, 2012 um 19:16

Warum D115 keine Beamten ersetzen kann…

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Da ich bisher noch nie ein Auto umgemeldet hatte, rief ich mal die D115 an. Die gaben mir auch eine Liste der Dinge, die ich brauchen würde. Darunter auch  eine Bestätigung  der Bankeinzugsermächtigung für die KFZ-Steuer, sowie Prüfberichte bzw. -bescheinigung für HU und AU.

Wie genau die Bestätigung für die Bankeinzugsermächtigung aussehen müsste wurde nicht gesagt. Am Termin selbst, den ich dann (unnötiger weise) online reservierte stellte sich dann heraus, dass die Prüfberichte gar keine Rolle spielten (waren als Kopie noch mal 19 € teuer). Denn es war ja eigentlich nur eine Namensänderung. Und die Bankeinzugsermächtigung natürlich einfach vor Ort gegeben wird.

Das ist der Unterschied zwischen einer Callcenter-MitarbeiterIn, die ihr Wissen aus einer Wissensdatenbank bezieht und einer MitarbeiterIn vor Ort, die das ganze jeden Tag MACHT. Eine Auskunft aus einer Wissensdatenbank entspricht in etwa dem Unterschied, ob ich alles über Ringelblumen weiß, oder ob ich auf Nachfrage alles schnell lese, was Wikipedia zu “Ringelblume” ausspuckt.

Wissen ist zum Teil abstrahierbar. In meinem Fall hat mich der Unterschied als Bürger 19 Euro zusätzlich gekostet (zusätzlich zu den 19 € für die Ummeldung selbst). Fatalere Auskünfte sind auch denkbar.

Der Glaube daran, dass Technologie alles löst – gerade bei Hotlines haben wir den Unterschied gelernt, ob wir nur in einer Wartschleife hocken mit unterbezahlten und frustrierten MitarbeiterInnen, die dann wie bei Arcor oder Kabeldeutschland auch gerne mal auflegen, wenn sie keinen Bock mehr haben – oder ob man es mal erreicht, zu den Experten durchgestellt zu werden, die nicht einfach nach Schema-F vorgehen, sondern auf Anhieb verstehen, wo das Problem ist.

Davon abgesehen: Natürlich sind die meisten Auskünfte wahrscheinlich schnell zu beantworten – dennoch kann nur der Experte oftmals erkennen, wenn sich eine Frage leicht von einer Standard-Frage unterscheidet. D115 ist eben wie eine Bestellung bei McDonalds – man kriegt immer das Gleiche.

 

Zitat Stadt Kiel:

Mit der Aufschaltung der 115 im Regelbetrieb geht Kiel einen weiteren Schritt in Richtung Bürgernähe. Alle Ämter sind unter einer Telefonnummer erreichbar.

So fern war Verwaltung dem Bürger nie!

Geschrieben von tlow

Februar 9, 2012 um 09:29

ULD: Landtag sollte Bußgeldzuständigkeit für Datenschutz klarstellen

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In einer Pressemitteilung erklärt der ULD heute:

Vor der abschließenden Behandlung der Novelle des
Landesdatenschutzgesetzes Schleswig-Holstein (LDSG) am 14.12.2011 im Landtag appelliert das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) erneut an die Abgeordneten, die Bußgeldzuständigkeit bei Datenschutzverstößen klarzustellen. Das ULD hat dem Landtag einen Gesetzgebungsvorschlag gemacht, der jedoch vom Innen- und Rechtsausschuss nicht behandelt wurde. Bußgeldverfahren können z. B. bei Datenschutzverstößen im Internet oder im Kontext von sozialrechtlichen Verfahren dringend geboten sein. Die Zuständigkeit hierfür ist jedoch nicht eindeutig geklärt. Der ULD-Vorschlag wird vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) unterstützt.

Im Rahmen der Auseinandersetzung um die Zulässigkeit von Facebook-Fanpages hatten FDP-Abgeordnete des Bundestags und des Landtags die jeweiligen parlamentarischen Wissenschaftlichen Dienste um Gutachten zur Bußgeldzuständigkeit des ULD für Datenschutzverstöße im Internet gebeten. Darin wurde teilweise die Bußgeldzuständigkeit des ULD bestritten. Nach Ansicht des ULD sollte im Interesse des Datenschutzes eine für alle geklärte Bußgeldzuständigkeit festgelegt werden.

Thilo Weichert, Leiter des ULD: “Die Europäische Datenschutzrichtlinie fordert explizit für die unabhängige Datenschutzaufsicht `wirksame Einwirkungsbefugnisse´, insbesondere die Befugnis, eine rechtliche `Verwarnung … an den für die Verarbeitung Verantwortlichen zu richten´. Das Parlament sollte – schon um teure unnötige Zuständigkeitskonflikte zu vermeiden – eine Klärung herbeiführen. Bußgeldverfahren werden wegen der Zunahme der Datenschutzprobleme in Zukunft immer wichtiger. Im Interesse der Wirtschaft, der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und der Aufsicht sollte insofern Rechtssicherheit geschaffen werden.”

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags vom 07.10.2011 (aktualisierte Fassung, dort S. 16 ff.) ist abzurufen unter https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/material/WissDienst-BT-Facebook-ULD.pdf

Der Vorschlag für eine Änderung des § 44 Abs. 3 LDSG durch das ULD findet sich unter

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/umdrucke/2800/umdruck-17-2896.pdf

Die Stellungnahme des BfDI findet sich unter

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/umdrucke/2800/umdruck-17-2971.pdf

Albig setzt auf weniger Arbeitsplätze

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Da man bei Leuchturmprojekten nicht sparen wollte, bleibt jetzt nur noch der Plan Stellen bei Beschäftigten der Stadt abzubauen. 400 Stellen sollen es werden. Die sinkenden Arbeitsplätze in Deutschland und die zusätzlichen Arbeitslosen können dann als Hartz Iv-Empfänger wiederum auch Geld vom Bund beziehen. Damit spart Kiel Geld. So ist das.

 

Lusitg ist, dass sie jetzt, wo sie den Telefonservice nach außen abgegeben haben ein internes Dokumentenmanagementsystem einführen wollen. Da bleibt nur eine Option: Die externen TelefonistInnen Zugriff auf die internenn Dokumente bekommen. Irgendwann gehören dann alle unsere Daten Unternehmen wie Bertelsmann – die dann auch alles andere erledigen. Beamte und Oberbürgermeister gibts dann gar nicht mehr. Und Demokratie auch nicht. Kostet alles Geld. Kiel kriegt dann einen CEO der von Aktionären gewählt wird. Die BürgerInnen dürfen zuhause bleiben. Es heisst dann auch nicht mehr “Steuern”, ich wollte eigentlich “Bürgerprämie” vorschlagen, musste dann aber feststellen, dass das DIW sich den Begriff schon gesichert hat… also vielleicht “Stadt-Investitions-Beihilfe” ? ;-)

Geschrieben von tlow

Oktober 12, 2011 um 11:24

Facebook-Debatte nimmt kein Ende

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Man glaubte, es wären ja nun alle Argumente auf dem Tisch – und nun Zeit, dass sich der Nebel lichtet. Und man würde sehen, was am Anfang des Folgetages noch überbleibt und Bestand hat. Aber da wache ich heute morgen auf und Swen Wacker vom Landesblog hat noch mal nachgelegt. Es hat mich dann zu einem Kommentar gereizt. Aber der wäre vielleicht so lange geworden, dass er da gar nicht mehr reingepasst hätte. Daher an dieser Stelle eine Entgegnung zu dem Nachbarblog:

Da werden wieder mal Äpfel und Birnen durcheinandergewürfelt. Wacker greift in dem Artikel den ULD an, weil er sich nicht um den (bayerischen?) Staatstrojaner kümmert und stattdessen Facebook attackiert.  Hier sollte man aber mal die Kirche im Dorf lassen. Ich verweise da gerne auf einen Blogartikel bei kaffeeringe.de.

Bei einem Staatstrojaner handelt es sich rechtlichen Sinne um die Frage, ob der Staat das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung umgehen darf, um auf einen Rechner so eine staatliche Schadsoftware zu installieren. Für mich stellt sich eher die Frage, ob die Entwicklung oder der Einsatz überhaupt sinnvoll sind. Wir wissen alle, dass der Staat auch mal nach Hause kommt, wenn er meint, dass jemand was ungesetzliches tut. In der Hinsicht ist der Staatstrojaner nicht anders als der Hausbesuch. Aber die Kritik setzt insbesondere daran an, dass man bei einer Hausdurchsuchung eben Kenntnis erhält darüber, dass diese durchgeführt wird – und man hat das Recht Zeugen hinzuzuziehen. Ein Staatstrojaner wird zudem ein Werkzeug sein, was wirklich nur sehr selten sinnvoll einsetzbar ist. Und dann verbleibt die große Frage, ob irgendwelche der erlangten  Daten überhaupt als Beweismittel verwendet werden dürfen. Weil der Staat halt irgendjemand irgendeine Software installiert hat. Für den Computerbesitzer eine gute Möglichkeit zu behaupten, dass die erlangten Daten dann auch vom Staat kommen. Es ist eben kein beschlagnahmter Computer, der unter kontrollierten Bedingungen untersucht wird, sondern man zieht irgendwelche Daten via Internet ab. Nicht zuletzt öffnen Trojaner weitere Sicherheitslücken. Vielleicht stammen die erlangten Daten dann auch von anderen Kriminellen aus dem Internet. Betroffen von so einem Trojaner sind vermutlich potentiell zwei handvoll Menschen in Deutschland, wenn es hochkommt. Wenn es mehr ist, ist es ein Skandal, aber nicht aus datenschutzrechtlichen Gründen, sondern weil das Werkzeug zur Verletzung der Unversehrtheit der Wohnung dann nicht zielgerichtet eingesetzt wurde. Also: Datenschutz hat hier erst mal gar nichts mit zu tun. Und schon gar nicht hat der ULD SH sich irgendwie in bayerische Angelegenheiten einzumischen. Auch hier warten wir darauf, dass sich der Nebel lichtet.

Der zweite Teil von Wackers Kritik macht sich darüber lustig, wie altbacken der ULD eigentlich ist:

Der Brief des ULD atmet den Datenschutz der früher 1970er und 1980er Jahre. Er muss es atmen, denn die Gesetze denken noch so, den ULD stört das anscheinend nicht.

&:

Deutsche Datenschützer, so scheint mir, glauben aber nicht an diese Verschiebung der Ränder. Sie wollen diese Ränder zementieren und damit Bewegung und Veränderung, also auch Fortschritt, verhindern. Sie erkennen dabei nicht, dass hier längst nicht mehr Daten verarbeitet werden sondern Kommunikation gelebt wird. Sie sind in dieser neuen Welt noch nicht angekommen. Und so denken sie nicht an neue Strategien, die personenbezogene Daten schützen und tägliche zwischenmenschliche Kommunikation ermöglichen. Für sie agieren weiterhin Betreiber und Diensteanbieter. Für sie geht es weiterhin um Datenverarbeitung und Datenweitergabe.

Da wird wieder mal ne ganze Menge durchmengt. Zunächst einmal habe ich oben ja klar gemacht, warum ein Staatstrojaner tiefer bei der Verletzung der Menschenrechte ansetzt, aber das kaum jemand davon betroffen sein wird. Hier nun macht Wacker mehrere Kurzschlüsse: Er hängt sich u.a. an den Begriffen “Datenverarbeitung” und “Datenweitergabe” auf. Aus seiner Sicht sind die total veraltet – denn “Kommunikation wir gelebt”. Das klingt für mich wie nach einer Mischung aus Werbesprech und Esoterik-Mist. Zunächst inkludiert die EU-Datenschutzrichtlinie, wie auch das TMG Datenverarbeitung auch als Weitergabe. Und dann sind das einfach sowohl technische als auch Rechtsbegriffe, die man halt aus Praktikabilität verwendet, wenn man sachlich miteinander reden will. Aus Wackers Sicht will Kommunikation also einfach nur gelebt werden? Vielleicht ist dann sein gehasster Staatstrojaner auch nur gelebte Kommunikation? Ohne Definitionen können wir doch gar nicht zwischen Recht und Unrecht unterscheiden. Dieser Artikel ist aus meiner Sicht einfach nur dumm und auch unverschämt. Wir haben wenige Behörden, die ansatzweise so auf der Seite der BürgerInnen stehen, wie der ULD. Und seine Unabhängigkeit ist wichtig. Kritik darf und muss natürlich sein. Aber bitte nicht unter der Gürtellinie, mit so einem polemischen Mist bei dem hinten und vorne nichts stimmt. Und das alles nur, weil mal wieder ein Websitebetreiber sein geliebtes Spielzeug (sprich: Datenquelle – und PR-Werkzeug) wegschwimmen sieht und er sich mit einem Bußgeld bedroht sieht. Ich selbst habe niemals Facebook auf meinen Seiten integriert und nutze es quasi nicht. Also man kann auch ohne. Das hier zunehmend der Untergang der westlichen Welt an die Wand gemalt wird, wenn Facebook nicht mehr ALLES von ALLEN speichern darf, geht mir zunehmend auf die Nerven. Es gibt im Prinzip keine neuen Argumente, so weit ich das sehe. Stattdessen wird versucht Druck auf den ULD auszuüben, damit er bei Facebook eine Ausnahme macht. Denn es bestehen schon eine Menge Abhängigkeiten. Da hört man eine Sendung auf Dradio Wissen – und es wird gesagt, man könne ja Feedback auf Facebook senden. Offenbar hat Facebook nun auch im Bereich der Öffentlich-Rechtlichen die EMail verdrängt – und wer kein Facebook hat, der darf bald nicht mehr am Leben teilhaben? Was als nächstes? Pass verlängern nur noch über Facebook? Nein, danke!

 

Zur Ergänzung noch dieses Video:

Geschrieben von tlow

Oktober 11, 2011 um 09:57

ULD Facebook-Fanpages und -Plugins: Das ULD weiß, was es tut

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In einer Pressemitteilung teilt der ULD heute mit:

Die Kritik an dem Vorgehen des Unabhängigen Landeszentrums für
Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) wegen der Nutzung von Fanpages und Plugins von Facebook durch Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein wird lauter. So wird behauptet, die Nutzer von Facebook-Fanpages seien für ihr Tun datenschutzrechtlich nicht verantwortlich. Das ULD überschreite seine Kompetenzen, wenn es Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro androhe. Dies werde durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bestätigt. Das ULD müsse sich mit den anderen
Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland und Europa bei seinem Vorgehen abstimmen. Dem ULD gehe es vorrangig um Selbstprofilierung und weniger um das Abstellen datenschutzwidriger Zustände im Internet.

Hierzu erklärt Thilo Weichert, Leiter des ULD: „Wir wissen und wussten von Anfang an genau, was wir tun. Uns ist natürlich klar, dass unsere Vorgehensweise Kritik und Widerspruch findet und dass letztlich eine gerichtliche Klärung der Verantwortlichkeit für und der Rechtswidrigkeit von Fanpages und Plugins stattfinden wird. Deshalb machte das ULD von Anfang an sowohl die festgestellten technischen Fakten als auch die eigene rechtliche Bewertung öffentlich. Die vom ULD festgestellten technischen Fakten wurden ausdrücklich von Facebook bestätigt. Nachdem Facebook seine eigene rechtliche Bewertung dargestellt hat, nämlich, dass für die Datenverarbeitung nicht Facebook in den USA, sondern Facebook in Irland datenschutzrechtlich verantwortlich sei, hat das ULD diese Position berücksichtigt.

An der Feststellung, dass Verstöße gegen das allgemeine Datenschutzrecht und gegen das Telemediengesetz mit Beanstandungen, Untersagungsverfügungen und Bußgeldern geahndet werden können, besteht kein Zweifel. Das ULD hat nie angedroht, dass es Bußgelder in Höhe von 50.000 Euro verhängen werde – schon gar nicht als ersten Schritt oder gar gegen Betreiber kleiner privater Webseiten. Das ULD sicherte von Anfang an zu, dass die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der
Opportunität strikt beachtet werden.

Dem ULD sind die abweichenden rechtlichen Bewertungen zur eigenen Position bekannt. Mit diesen haben wir uns von Anfang an fachlich auseinandergesetzt und hierzu unsere Bewertung für jede Person nachlesbar unter

https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/

dokumentiert. Dies gilt auch für die jetzt anscheinend vom
Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags vorgetragene Meinung. Die technischen und rechtlichen Feststellungen des ULD sind weiterhin nicht widerlegt.

Das ULD stand und steht in einem laufenden Informationsaustausch mit vielen Beteiligten. So haben nicht nur Treffen mit Facebook und mit den Datenschutzbeauftragten der anderen Länder stattgefunden, sondern auch mit dem Clustermanagement Digitale Wirtschaft Schleswig-Holstein (DiWiSH), der Staatskanzlei Schleswig-Holstein und den europäischen
Datenschutzbehörden.

Dem ULD geht es nicht um Skandalüberschriften in der Presse, sondern um eine fachliche Klärung. Bisher wurde nur von Facebook selbst bestritten, dass sein Angebot gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht verstößt; dies ist das Thema des ULD. Alle Beteiligten sollten auf dem Boden bleiben, sowohl was die technischen Fakten als auch die rechtlichen Bewertungen betrifft. Alle sollten ein Interesse an einer schnellstmöglichen Klärung auf einer sachlichen Ebene haben. Wir stehen hierfür bereit.“

Geschrieben von tlow

Oktober 7, 2011 um 13:21

IHK und DIWISH machen sich lächerlich

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So liest man:

Facebook ist wichtiger Vertriebskanal

Facebook hat sich in den vergangenen Jahren gerade auch für Unternehmen in Schleswig-Holstein zu einem wichtigen Kommunikations- und Vertriebskanal entwickelt. Laut Angaben von Facebook sind über 20 Millionen Deutsche bei der Plattform angemeldet. “Das können unsere Unternehmen nicht ignorieren”, so Schween weiter, “das Verbot einer Einbindung dieser Plattform wäre ein massiver Wettbewerbsnachteil.”

Thema verfehlt: Es ging nie um das Verbot von Facebook, sondern nur um die Feststellung, dass die “Gefällt mir”-Buttons in der jetzigen Form gegen geltende Gesetze verstoßen. Weiterhin:

Sitz von Facebook in Irland

Da Facebook in Irland eine Niederlassung hat, die auch für das deutsche Angebot verantwortlich ist, sei außerdem von Interesse, wie die irischen Datenschutzbehörden die Zulässigkeit der Angebote beurteilten: sowohl in Irland als auch Deutschland gelten die gleichen europäischen Rechtsvorgaben.

Wieder falsch: Denn in Irland gelten weder das Telemediengesetz noch das Bundesdatenschutzgesetz und schon gar nicht das Landesdatenschutzgesetz.

Fazit: IHK und DIWISH haben nicht die geringste Vorstellung wo wir uns bewegen und produzieren derzeit nur billige Gegenpropaganda. Beide Organisationen tragen eine große Mitverantwortung für den Schaden, der nun sowohl ihren Mitgliedsfirmen als auch den BürgerInnen entstehen könnte, nur weil sie von ihren bisherigen Verhaltensweisen nicht ablassen wollen.

Hier ein IHK Video:

Geschrieben von tlow

Oktober 4, 2011 um 13:34

Vom Für und Wider von Regeln für Soziale Netzwerke

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Viele beklagen die Position des ULD zur Einbindung von Facebook. Insbesondere wird kritisiert, dass BetreiberInnen von Seiten (auch auf Facebook) empfindliche Geldstrafen drohen – und das man damit die einen prügelt, obwohl man die anderen (Facebook) treffen will.

Meine Haltung dazu sieht so aus:

  • Kritik, die sich nur auf die Person Weichert stürzt sieht mehr nach argumentum ad hominem aus. Es geht hier um Sachargumente und um eine unabhängige  Behörde, wo gemeinsam eine Entscheidung getroffen wurde. Die Darstellung, dass Herr Weichert hier alleine einen Kampf führt ist falsch und unsachlich.
  • Politik, Verbände und Anwälte, die sich jetzt auf die Seite von Facebook schlagen – und gegen die Entscheidung des ULD argumentieren schlagen sich m.E. damit nicht auf die Seite der NutzerInnen und BürgerInnen, sondern surfen damit auf der Welle der unbekümmerten Nutzung von Facebook. Facebook hat schon viel zu viel Macht. Und wenn ich höre, dass der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk Feedback nicht via Email bekommen will, sondern via Facebook – also mich als Bürger auffordert Facebook-Kunde zu werden, bevor ich meine Meinung sagen darf für einen Service, den ich als Bürger mitbezahle. Dann ist hier eine massive Fehlentwicklung eingetreten. Statt medienkompetent auf offene oder eigene Lösungen zu setzen, haben viele Politiker sich bereits in die Abhängigkeit dieses amerikanischen Konzerns begeben. Hier wird von Meinungsfreiheit und freier Willensbildung gefaselt, wo eigentlich genau das an Facebook abgegeben wird. Transparent ist Facebook nur für Facebook selbst. Der mögliche Schaden für die Demokratie ist schon heute kaum absehbar.

Man kann sicher einzelne Schritte des ULD oder vielleicht auch die Höhe des angedrohten Bußgeldes kritisieren. Grundsätzlich aber denke ich, dass es kaum einen anderen Weg gab, Facebook zu stoppen, das galoppierend große Teile der öffentlichen Kommunikation vereinnahmte und unsere Daten und Verhalten in den eigenen Konzernzentralen anaylsierte und vielleicht bereits weiterverkaufte. Einen Grund Facebook zu vertrauen gibt es nicht.

Die Kritik, dass der ULD hier einen Alleingang wagt, trifft m.E. auch nicht. Zum einen liegt es in der Natur der Sache, dass bei mehreren Datenschutz-Beauftragten – für jedes Bundesland einen – nicht alle im Gleichschritt marschieren. Zum anderen ist es nicht neu, dass in jedem Bundesland andere Regeln gelten. Schleswig-Holstein hat zum Beispiel auch ein eigenes Pressegesetz – und eben auch ein eigenes Landesdatenschutzgesetz. Wer das kritisiert, müsste an anderer Stelle ansetzen. Warum also prescht das ULD vor? Weil es m.E. traditionell in vielen Fällen schneller und weiter war, als die Kollegen der anderen Bundesländer. Die beobachten sehr genau, was in Schleswig-Holstein passiert und werden ggf. ähnliche Schritte einleiten oder aus Fehlern lernen.

Spannend wird es, sobald die ersten Bußgeldbescheide herausgehen und die ersten Unternehmen Widerspruch einlegen. Dann wird sich zeigen, wessen Argumente besser sind. Der Menschen aber zu empfehlen, die Buttons nicht zu entfernen, halte ich für grob fahrlässig.

Geschrieben von tlow

September 22, 2011 um 08:00

Neues von D115: Arbeitsplätze in Kiel werden abgebaut

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Torsten Albig hat erfolgreich Arbeitsplätze in Kiel abgebaut. Der Telefonservice der Stadt Kiel ist in Gefahr.

Obwohl der neue Dienst, die Behördenrufnummer 115 in Kiel vor sich hin dümpelt (Juni rd. 500 Anrufer, Juli 717) wurden die Stellen bei der eigentlichen Kieler Rufnummer abgebaut. Und zwar dadurch, dass den Mitarbeitern gesagt wurde, dass ihre Arbeitsplätze wegfallen werden. Die verbliebenen Mitarbeiter müssen hingegen täglich das bewältigen, was das Hamburger Zentrum im Monat zu leisten hat.

So sollen, anders als geplant, am 15. November ALLE Anrufe von Kieler (SHZ vom 15. November) in Hamburg aufschlagen. Fragt sich wer die Kosten für die Umleitung trägt?

Doch die Leistungsfähigkeit der Hamburger Zentrale ist begrenzt. Denn abseits sehr allgemeiner Fragen, wo und wie man seinen Pass verlängert sind dort keine Fachleute, sondern lediglich geschultes Personal mit einer Wissensdatenbank. Mir konnten sie jedenfalls nicht weiterhelfen als es darum ging Informationen darüber zu bekommen, wie man einen Personalausweis außerhalb von Kiel verlängert.

Das verrückte ist:  Die Anrufe aus Kiel, wenn sie alle nach Hamburg durchgestellt werden, müssen heute in 35% der Fälle wieder zurück nach Kiel geleitet werden.

Der Trick aus Sicht der Projektbefürworter ist der, dann angeblich das Fachpersonal von sich wiederholenden Anfragen entlastet wird. Aber kann die Stadt Kiel wirklich auf eine eigene Telefonzentrale verzichten?

D115 wird zu einer sich selbst-erfüllenden Prophezeiung: Da die Mitarbeiterzahl von 10 auf fünf gesunken ist, stellen sie tatsächlich mehr AnruferInnen direkt in eine Fachabteilung durch. Dadurch wird aus der Kieler Telefonzentrale endlich der schlechte Service, den D115 immer behauptet hat. D115 erzeugt also den Effekt, den es kritisiert, anstatt die Kieler Telefonzentrale tatsächlich zu entlasten.

Im Grunde sieht das ganze sehr nach einer Fehlplanung aus. Aber vielleicht war diese massive Serviceverschlechterung immer schon geplant und erhofft. Damit man endlich Arbeitsplätze abbauen kann. Was wird aus den fünf, die bisher keinen Ersatz-Arbeitsplatz haben? Vor die Tür gesetzt? Naja, jedenfalls sorgt Kiel dafür, dass in Hamburg Arbeitsplätze gesichert werden. Und Finanzmittel werden auch ins Nachbar-Bundesland transferiert für die nächsten Jahre. In der Zwischenweile gibt es in der Landeshauptstadt immer noch kein Ticketsystem – und bei einem externen Telefonservice wird das auch realistisch nicht kommen. In ein paar Jahren wird man dann merken, dass das alles nix taugt und für teuer Geld bei null anfangen müssen. Dabei hat man ganz nebenbei Kompetenz von TelefonmitarbeiterInnen abgebaut, die die sich über Jahre oder Jahrzehnte aufgebaut haben. Dafür sind wir jetzt total abhängig von den Hamburgern, denen auch das Wissen gehört, wie in Kiel Dinge funktionieren. D.h. selbst wenn der Service aus Hamburg seinen Preis erhöht, wird Kiel nicht mehr wechseln können.

Da hat Herr Albig ja schon mal gezeigt, wie er zukünftig das Land regieren wird. Das interessante: Die Ratsversammlung hat niemals über D115 diskutiert oder dessen Einrichtung beschlossen!

s.a. ältere Artikel zu D115 hier.

Geschrieben von tlow

August 23, 2011 um 11:28

Facebook-Thema schlägt weiter Wellen

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Im Lawblog schrieb Udo VetterIn einer Analyse der Facebook-Praxis stützt sich das ULD vornehmlich auf Erkenntnisse, die jedermann mit dem Tool “Facebook Insights” ermitteln kann“. Das ist nach meinem Dafürhalten bei Durchsicht des Berichtes falsch. Das ULD hat selbständige Analysen des Traffics vorgenommen. Zudem gibt es eben die Unsicherheit darüber, welche Daten vermutlich noch gespeichert werden. Das ULD analysierte die Javascripts, um das abzuschätzen.

Den folgenden Absatz aus dem Papier fand ich recht plastisch:

Eine Datenverarbeitung ist zulässig, wenn die betroffene Person hierin eingewilligt hat (§ 4 Abs. 1 BDSG, § 12 Abs. 1 TMG, Art. 7 Buchst. a) EU-DSRL). Eine Einwilligung ist nur wirksam, wenn dieser eine vorherige Information über die konkrete Erhebung und Verwendung von Daten vorausgegangen ist. Nach § 4a BDSG muss diese Erklärung auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruhen, weshalb er auf den vorgesehenen Zweck der Verarbeitung hingewiesen werden muss. Die erteilte Einwilligung muss bestimmt sein. Die Einwilligung muss den konkreten Zweck, Umfang, die Art der erhobenen Daten und die daraus resultierenden Konsequenzen erkennen lassen. Unwirksam wären daher alle pauschalen Erklärungen, in denen der Betroffene seine Zustimmung zu nicht klar definierten Verarbeitungsprozessen erteilt.

Erschreckend angesicht dieser sehr klaren Worte daher der Nebel, den Arne Wulf (CDU) verbreiten ließ:

Für die Landesregierung ist das soziale Netzwerk Facebook ein wichtiges Instrument zur Bürgerbeteiligung. “Politische Kommunikation findet heute auch im Internet statt. Daran wollen und werden wir auch in Zukunft festhalten“, sagte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Arne Wullf, heute (19. August) in Kiel.

Sind wir wirklich schon so weit, dass Parteien und/oder Landesregierung EGovernment auf einen amerikanischen Internetkonzern reduizieren. Bürgerbeteiligung ist gleich, wenn die Bürger nicht medienkompetent sind und die Kommunikation zwischen BürgerInnen im Lande und der Politik nur über das Ausland funktionieren darf? Arne Wulf würde ich anhand dieser Pressemitteilung jedenfalls in Sachen Medienkompetenz null Punkte attestieren wollen. Zudem finde ich es äußerst fraglich eine unabhängig Behörde derart dreist beeinflussen zu wollen.

Was ich auch unverständlich finde, ist wieso jede Aktivität des ULD auf Thilo Weichert reduziert wird? Der ULD ist eine Behörde mit 40 Mitarbeitern. Das ULD ist kein Ministerium. Auch wenn Herr Weichert sicher steuernd eingreift und Prioritäten setzt, so ist die inhaltliche Arbeit, wie man auf dem Barcamp Kiel sehen konnte von vielen Mitarbeitern getragen. Der Versuch der Personalisierung der ganzen Debatte ist kein Beitrag zu mehr fachlicher Auseinandersetzung.

Ich warte da immer noch auf fachlich orientierte Blogbeiträge, die das, was das ULD argumentiert widerlegen, sowohl technisch als auch juristisch. Könnt ihr hier gerne als Kommentar oder Pingback hinterlegen.

Meine persönliche Sicht ist aber auch eher die, dass ich mich seit Jahren von Facebook fern gehalten habe, weil ich nicht erkennen konnte, wie man es nutzt, ohne seine Privatsphäre total preiszugeben.

Geschrieben von tlow

August 21, 2011 um 20:56

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