KielKontrovers

Politblog aus Kiel

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Anforderungen an Fraktionswebsites? #rvkiel

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Während des Kommunalwahlkampfs habe ich notgedrungen die Seiten von Parteien und Fraktionen häufiger beobachtet und mir sind darauf Defizite aufgefallen. Hier zum selber anschauen eine Liste der Fraktionsseiten von CDU,FDP,GRÜNE LINKE,PIRATEN,SPD, bzw. Seiten der einzelnen Mandatsträgerin von SSW, WIR in Kiel (keine).

SPD-Fraktion Kiel

Seit der SPD-Fraktion Kiel

Hier eine unsortierte und abstrahierte Liste von Elemente von  Seiten aus Kiel heute,  die mit der Arbeit im Rat zutun haben:

  • Foto, Namen von Ratsmitgliedern der Partei
  • Email-Adressen, Postadressen der Ratsfraktion /der Mandatierten
  • Ansprache der Bürger*innen bzw. Wähler*innen
  • Termine der Ratsversammlung
  • Pressemitteilungen der Ratsfraktion /der Mandatierten
  • Reden schriftlich dokumentiert
  • Links zur Partei auf Kommune, Land, Bund
  • Links zu Sozialen Netzwerken
  • Gestelle Anträge
  • Kleine und Große Anfragen mit und ohne Antworten
  • Fraktionszeitungen
  • Protokolle und Ergebnisse von Fraktionssitzungen

Viele der Elemente haben alle Parteien. In Kiel findet man bisher am wenigsten von den Einmandats-Parteien SSW und WIR.  SSW hat zumindest eine Information darüber, wer für sie ab heute in der Ratsversammlung sitzt.

Allerdings ist diese Struktur oft auch etwas langweilig und in die Jahre gekommen. Auch gerade deswegen sind soziale Netze wie Twitter und Facebook populär: Sie stopfen die Lücken der Websites. Wenngleich es suboptimal ist, wenn man Besucher*innen einer Website zu Fremdanbietern schickt. Schon alleine deswegen, weil Anbieter wie Facebook die Daten der Besucher*innen weltweit verkaufen. Und an sich versuchen alle Webdesigner Homepages so attraktiv zu gestalten, dass Leute möglichst lange auf ihnen verweilen. Was auf Facebook passiert ist dann oft wenig beeinflussbar. Es ist ein Outsourcing technischer Kompetenz, aber die Parteien legen damit auch Veranwortung ab und vernachlässigen tendenziell auch, modernere Seiten zu gestalten.

Vor allem an der Interaktivität mangelt es oftmals. Um von der reinen Schlagworthaftigkeit des Begriffes wegzukommen meine ich damit konkret – wie weit diese Websites auch ein Ort sind, an dem nicht nur verkündet wird und die Leute Informationen abrufen, sondern in denen sie auch selber aktiv und initiativ werden können. Information ist wichtig. Das die PIRATEN ihre Protokolle veröffentlichen finde ich gut. Es ist ja immer möglich auch einen nichtöffentlichen Teil zu machen, wenn es um haarige Themen geht. Nichtöffentlichkeit ist sowohl in Fraktion, Ältenstenräten als auch Rats- und Ausschusssitzungen ein bestehendes Problem. Was muss geheim sein oder nichtöffentlich? Zum einen fördert dies natürlich den Eindruck einer Hinterzimmerpolitik, weil die Öffentlichkeit nicht weiß, was besprochen wird. Zum anderen braucht die Öffentlichkeit ja auch Informationen – auch über Hintergründe, um die Arbeit der Fraktionen und Mandatsträger*innen beurteilen zu können. Es reicht eben nicht aus, wenn man überspitzt gesagt fünf Jahre hinter verschlossenen Türen Beschlüsse fast und dann vier Wochen vor der Wahl Kugelschreiber, Winkelemente und Luftballons verteilt. Ganz so ist es natürlich nicht. Die Ratsversammlung wird seit Jahren live vom Offenen Kanal gestreamt. Es gibt auch das Ratsinformationssystem ALLRIS, bei dem man nach Datum und Stichwörtern Inhalte durchsuchen kann. Leider ist dies nicht sehr zuverlässig und oft fehlen Texte. Da wäre mittelfristig in Umstieg auf ein Open Source System sicher hilfreich.

Beschränkt auf Fraktionsseiten gibt es verschiedene Bedürfnisse, die meines Erachtens abgedeckt werden sollten:

  • Die Mandatierten sollten ihre Arbeit dokumentieren und die Bürger*innen informieren können.
  • Bürger*innen sollten die Möglichkeit haben die Fraktion als Ganzes, nach Thema oder einzelne Abgeordnete anzusprechen (insbesondere auch die Direktmandate)
  • Pressevertreter*innen und Blogger*innen sollten weitergehende Informationen finden, ebenso wie interessierte Bürger*innen. Weitgehender hieße Material, das Fraktionen benutzen, um ihre Anträge und Reden zu schreiben: Querverweise, Literatur, Quellenangaben.
  • Es sollte möglich sein Anfragen so zu stellen, dass man auch Anhänge mitschicken kann. Dies sollte ggf. auch anonym möglich sein. Die Verbindungen sollten verschlüsselt(TLS) sein. Denn es geht niemanden etwas an, was die Bürger*in den Mandatierten ihrer Wahl mitteilt, oder was sie interessiert. Zumindest MUSS es diese Möglichkeit als Alternative immer geben.
  • Um die Mandatierten besser kennenzulernen wären Videos aus der Ratsversammlung, Interviews, Statements auf der Website. Dazu wäre es auch gut, wenn in Blogform auch öfter persönlichere Statements zu finden sein würden – wie die Ratsversammlung erlebt wird, welche Gedanken sich die Ratsleute machen – inklusive der Möglichkeit auch über Kommentare einen Dialog zu eröffnen. Wobei Kommentare immer noch überbewertet werden und schwierig zu handeln sind. Aber “No Risk No Fun”.
  • Es fehlt zu oft die Interaktivität mit anderen Blogs. Zum beispiel anhand dieses Blogs KielKontrovers – es gibt so etwas wie Trackbacks – aber das funktioniert nicht mit den Seiten von politischen Fraktionen. Das gilt also auch untereinander. Wieso soll die politische Diskussion nur im Rat und nur mit vorgefertigten Reden erfolgen? Dazu wäre es aber nötig die bisher praktizierte Reserviertheit aufzugeben und das klar unterscheidbar ist, was eine wohlüberlegte Pressemitteilung sein soll und was eine persönliche Sichtweise. Bisher hat man oft den Eindruck, dass irgend wer die Statements schreibt und auch die Beiträge einstellt mit der entsprechenden Sprecherin versehen. Also recht unpersönlich.
  • Es wäre eventuell gut Überlegungen weiterzuentwickeln, wie sie wohl auch die Piratenfraktion (Protokoll Punkt 4a) überlegt – das Bürger*innen, nicht notwendiger weise nur Parteimitglieder Anträge einbringen können. Wobei das auch nicht so einfach ist. Aber so etwas wie ein Wiki kann dazu beitragen aus einer Idee einen Antrag zu machen.  Auch für die Entwicklung der Politik der Fraktionen könnten solche Werkzeuge hilfreich sein. Letztlich ersticken Ratsleute ja oft in Papier. Nicht alles kann online für alle abgerufen werden. Bei manchem Dokument bestehen aber keine Veröffentlichungsbedenken. Da wäre es schön, wenn jemand sich die Mühe macht etwas anzuscannen oder die Stadt Kiel auch im Sinne von Open Data mal “proaktiv” so viel veröffentlicht wie möglich ist. Es kann nicht Aufgabe der Ratsfraktionen sein, Defizite der Stadt Kiel aufzufangen.
  • Es sollte auch möglich sein, dass man Emails verschlüsselt (OpenPGP,S/MIME) an Fraktionen und Ratsmitglieder schicken kann. Die Stadt Kiel wird kurzfristig kein PGP unterstützen. Da gibt es langfristige Planungen, aber wann die Realität werden steht m.E. eher in den Sternen. Aber man braucht HEUTE Lösungen.

Für die Ratsfraktionen sollte es auch Aufgabe sein heraus zu finden, was ihre Wähler*innen von ihnen wollen. Die Politik tendiert dazu in einer Blase zu leben und alles eher aus dem eigenen Erfahrungshorizont zu beurteilen. Die letzte Kommunalwahl hat gerade für viele Parteien und Wählerinitiative ein Erwachen bedeutet, dass ihre heißen Themen von Stadtregionalbahn über kleiner Kiel-Kanal bis zu Möbel Kraft-Ansiedlung nicht die Straßenfeger an der Wahlurne waren. Nicht alles, was wenige interessiert oder bei der Wahl keinen Faktor darstellt ist auch unwichtig. Aber dieses mal war die Diskrepanz zwischen Eigen- und Fremdwahrnehmung doch schon sehr groß. Das ist etwas, was sich nach meiner Beobachtung immer weiter auseinander entwickelt hat.

 

ULD:„E-Government ja bitte – aber nicht dieses Gesetz!“

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PRESSEMITTEILUNG 21.05.2013

Der Bundesrat behandelt derzeit den Entwurf eines E-Government-Gesetzes
des Bundes (E-GovG), mit dem für die öffentliche Verwaltung die
rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden sollen, um untereinander
und mit den Bürgerinnen und Bürgern elektronisch rechtssicher zu
kommunizieren. Damit werden mehr Bürgernähe und zugleich Einspareffekte
angestrebt. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz
Schleswig-Holstein (ULD) begrüßt das Grundanliegen des Entwurfes, hält
jedoch die praktische Umsetzung für ungenügend, weshalb es in einer
Stellungnahme das Land aufgefordert hat, dem Entwurf im
Gesetzgebungsverfahren eine Abfuhr zu erteilen. Die Argumente des ULD
sind folgende:

1. 	Der Bundesrat schlug in seiner Stellungnahme vom 02.11.2012 (BR-Drs.
557/12) vor, die Behörden zur Eröffnung von Zugängen für die
Übermittlung elektronischer Dokumente auch in verschlüsselter Form zu
verpflichten. Dem ist der Bundestag nicht gefolgt.

2.	In der vom Bundestag angenommenen Fassung (BT-Drs. 17/13139) sieht
das Gesetz keine verbindlichen Regelungen zum Angebot einer
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vor. Dieses bereits im De-Mail-Gesetz
angelegte Defizit wird so auf den Bereich der elektronischen Verwaltung
erstreckt. Im Zuge der elektronischen Verwaltung sollen auch Sozialdaten
(vgl. Art. 4 des Gesetzentwurfs) und andere sensitive Daten wie
Gesundheitsdaten übermittelt werden. Den Bürgerinnen und Bürgern wird
eine Sicherheit vorgespiegelt, die tatsächlich nicht hergestellt wird.
Effektiver Grundrechtsschutz verbietet öffentlichen Stellen eine derart
unsichere elektronische Übermittlung sensitiver Daten. Auch sollten die
Bürgerinnen und Bürger nicht veranlasst werden, derart unsichere
Kommunikationswege zu nutzen.

3. 	Die Forderung des Bundesrates, im Gesetz auf die Verwendung offener
Standards und Schnittstellen bei der Bereitstellung von Datenbeständen
der öffentlichen Hand hinzuweisen, greift der Gesetzentwurf nicht auf.

4. 	Absenderbestätigte De-Mails für pseudonyme Absenderadressen werden
nicht zugelassen, obwohl dies praktisch möglich und aus Gründen der
Datensparsamkeit wünschenswert wäre. Pseudonym-Adressen sind Nutzenden
eindeutig zuzuordnen, weil der De-Mail-Diensteanbieter diese nicht
doppelt vergibt.

5. 	Die in Art. 2 vorgesehene Verwendung einer qualifizierten
elektronischen Signatur als Willenserklärung des Absenders ist zu
hinterfragen, da nicht er selbst, sondern der De-Mail-Diensteanbieter
die De-Mail des Absenders qualifiziert signiert.

6. 	Die Zugangseröffnung im Sinne des § 3a VwVfG, des § 36a Abs. 1 SGB I
und § 87a Abs. 1 Satz 1 AO ist für Bürgerinnen und Bürger bisher nur
pauschal für sämtliche Behörden möglich. Es sollte jedoch die
Möglichkeit bestehen, für jede Fachanwendung einen spezifischen Zugang
zu eröffnen. Nur auf ausdrücklichen Wunsch sollte der Zugang pauschal
eröffnet werden.

7. 	Das Verfahren der unmittelbaren Abgabe von Erklärungen in einem
elektronischen Formular unter Nutzung der eID-Funktion nach dem neuen §
3a Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 VwVfG ist unbefriedigend. Die technische
Ausgestaltung der Formularverfahren in den betreffenden Behörden soll
gemäß einem „Baukastenmodell nach dem Vorbild des IT-Grundschutzes“
erfolgen. Die Anwendung der vom IT-Planungsrat verabschiedeten
„Leitlinien für die Informationssicherheit“ wird den Kommunen lediglich
empfohlen. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die
BSI-Grundschutzmethodik von den Kommunen beherrscht wird und tatsächlich
ein angemessenes Sicherheitsniveau für die Formularverfahren
gewährleistet werden kann.

8. 	§ 8 des Entwurfs legt die Akteneinsicht für den Betroffenen in das
Ermessen der Behörde, die über die Form der Akteneinsicht entscheidet.
Es wäre so möglich, den Betreffenden lediglich auf die Bildschirmanzeige
zu verweisen. Damit würde dem tatsächlichen Informationsbedarf oft nicht
genügt. Maßgeblich für die Gewährleistung der Rechte des Betroffenen
bzw. des Antragstellers ist dessen Wille, in welcher Form er Einsicht
erlangen möchte.

9. 	Die Regelung zur Datenbereitstellung zum Zweck der Weiterverwendung
(§ 12) sollte konkreter gefasst werden und die betroffenen Daten
ausdrücklich nennen. Deren Verhältnis zu den
Informationsfreiheitsgesetzen der Länder, etwa zum
Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein, ist ungeklärt.

10. 	Es fehlt eine Regelung zur datenschutzkonformen Veröffentlichung
von Daten im Internet, wie sie in Schleswig-Holstein gemäß § 21 Abs. 2
S. 1 LDSG-SH besteht.

11. 	§ 87 a Abs. 1 S. 3 AO schreibt vor, dass Daten, die dem
Steuergeheimnis unterliegen, durch die Finanzbehörden nur übermittelt
werden dürfen, wenn sie verschlüsselt sind. Die standardmäßig
vorgesehene Entschlüsselung einer De-Mail beim Provider verstößt gegen
dieses Verschlüsselungsgebot.

Der Leiter des ULD Thilo Weichert kommentiert: „Die Bundesregierung und
der Bundestag haben leider ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Das muss nun
vom Bundesrat nachgeholt werden. Die Akzeptanz von E-Government in der
Bevölkerung hängt davon ab, dass darauf vertraut werden kann. Das ist
bisher nicht der Fall.“

Kommunalwahl Kiel 2013: Die eigentlichen Themen #kwkiel #kmw13

mit 2 Kommentaren

Offenbar scheint es bei der Kommunalwahl in Kiel, wenn man auf die Wahlprogramme schaut, meist nur um eine Vielzahl an Einzelentscheidungen zu gehen.

Locator map of city of Kiel in Schleswig-Holst...

Locator map of city of Kiel in Schleswig-Holstein, Germany. (Photo credit: Wikipedia)

Dahinter stehen aber auch größere Zusammenhänge. Bürgerbeteiligung ist ein großes Schlagwort. Während die Kooperation aus GRÜNEN und SPD dort auf ihre Erfolge verweist, wird es von den neu antretenden Parteien als unzureichend kritisiert.

Dabei preschen die PIRATEN mit der Forderung nach einem Bürgerentscheid zur Stadtregionalbahn vor.  Es stellt sich hier die Frage warum ausgerechnet bei der Stadtregionalbahn? Warum nicht bei Möbelkraft? Warum nicht beim Zentralbad. Wieso entscheidet man sich in einer Partei bei manchen Themen, bei anderen sollen die Bürger*innen mitentscheiden? Auf der einen Seite will man Kosten (Stadtregionalbahn) dämmen, auf der anderen Seite hat man keine Bedenken gegen Kostensteigerungen, die über Stuttgart 21 hinaus gehen?

Bürgerbeteiligung ist auch ein zweischneidiges Schwert. Es kann sowohl zur Legitimierung bereits intern beschlossener Projekte dienen, oder zu deren Infragestellung. Entscheidender als die Möglichkeit seine Stimme dafür oder dagegen abzugeben ist doch, dass man umfassend und FRÜHZEITIG über die Hintergründe informiert wird. Und auch, dass auf Anfragen z.B. auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes auch zeitnah geantwortet wird.

Dazu fehlen im Land Schleswig-Holstein, anders als in Hamburg die rechtlichen Grundlagen, da es kein Transparenzgesetz gibt. Wer ein mal versucht hat bestimmte Informationen von der Verwaltung zu erfahren, weiß dass das manchmal sehr schwer sein kann. Das liegt sicher auch oft an der dünnen Personaldecke und der Überarbeitung in Teilbereichen. Aber auch daran, dass gerne mal von oben geblockt wird.

Die Verwaltung und die Volksparteien im Rat werden immer einen Informationsvorsprung haben, den sie nutzen werden. Wie bei der Ansiedlung von Möbel Kraft. Es ist selten ein Unfall, wenn Planungen erst spät bekannt werden. Nichtöffentliche Aussprachen hinter verschlossenen Türen tragen ihr übrigens dazu bei.

Der Schlüssel für viele Änderungen liegen also auf der Landesebene. Je mehr Öffentlichkeit geschaffen wird, desto mehr werden bestimmte Gespräche vermutlich auch wieder außerhalb des Rahmens geführt.

Wer etwas durchbringen will an Änderungen in der Kommunalpolitik braucht einerseits viel Geduld und zum anderen eine gute Story und vielfältige Unterstützung. All das reicht aber nicht, wenn mächtige Interessen hinter einem Vorhaben stehen oder ein Vorhaben verhindern wollen. Es ist dann ein Spiel der Kräfte auf Basis bestehender Spielregeln – oder auch gebeugter Regeln.

Ich möchte hier noch einmal auf die schräge Abstimmung am 7. Oktobver 2010  zurückblicken, bei der Kiel sich selbst einen Freibrief für Korruption erteilte:

  • Es wurden fünf Gruppen von Ratsmitgliedern in Aufsichtsräten gebildet
  • jeweils eine der fünf Gruppen verlässt als Befangene den Sitzungssaal und kehrt hinterher wieder zurück um wieder mitzustimmen
  • Dabei ist gesichtert, dass niemals unter 50% der Ratsversammlung anwesend ist, weil die RV dann nicht beschlussfähig wäre.

Das war einfach nur ein absurdes Theater. Man hat mit Hilfe des Generalstaatsanwaltes versucht die Gesetze der Logik auszuschalten: Wenn es 5 Gruppen gibt – und immer nur 1/5 nicht mit abstimmt, weil diese befangen ist, dann sind am Ende dennoch ALLE Befangenen an einer Abstimmung beteiligt gewesen. Die Wahrheit wäre gewesen, dass wenn alle Befangenen an einer Abstimmung für mehr Korruption nicht teilgenommen hätten, die Kieler Ratsversammlung nicht beschlussfähig gewesen wäre. Entscheidend ist hier der Punkt, dass dieser Freibrief pauschal war. Es ging eben nicht um verschiedene Anträge oder eine kleine Gruppe an Betroffenen, sondern um den großen Freibrief für sämtliche Veranstaltungen. Alles ist erlaubt! Wie hier die Selbstverwaltung und die Judikative das Recht beugten für mehr Korruption in Kiel war schon bitter!

Was bisher z.B. fehlt:

  • Ein Korruptionsbekämpfungsgesetz im Land
  • Ein Transparenzgesetz im Land (erst danach macht eine Kieler Transparenzsatzung Sinn!)
  • Eine bessere Ausstattung des Kieler Datenschutzbeauftragten. 1 Mann für ganz Kiel ist ein Witz!

ULD: Facebook wird immer dreister – die deutsche Politik schaut zu und macht mit

mit einem Kommentar

Am 14.04.2013 stellte die Facebook Germany GmbH einen „Leitfaden für
Politiker und Amtsträger“ vor, in dem auf 21 Seiten Politiker und
Amtsträger dazu animiert werden sollen, Accounts und Fanpages bei
Facebook einzurichten, für sich zielgruppenspezifisch zu werben und
zugleich den eigenen Erfolg über „Facebook Insights“ zu analysieren.
Ziel des Leitfadens ist es weniger, politisch Verantwortliche zu einer
besseren Selbstdarstellung zu bringen. Das Interesse an deren
Selbstvermarktung wird vielmehr genutzt, um über diese noch mehr Traffic
bei dem Werbeportal zu generieren und zugleich die politische und
gesellschaftliche Akzeptanz von Facebook zu erhöhen. Dieses Ziel ist
wegen der einmütigen Kritik der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder (DSB-Konferenz) verständlich, die nach umfassenden Analysen
feststellten, dass Facebook in vieler Hinsicht gegen deutsches und
europäisches Datenschutzrecht verstößt.

Es kommt so nicht von ungefähr, dass sich der Leitfaden auf zwei Seiten
mit dem Thema Datenschutz befasst. Geworben wird damit, dass Facebook
„irischen und europäischen Datenschutzgesetzen“ unterläge und, dass das
Unternehmen – unterlegt mit einem Foto aus dem ULD – in einem
„intensiven und konstruktiven Dialog mit den Landesdatenschutzämtern und
dem Bundesdatenschutzbeauftragten“ stand und stehe. Nicht erwähnt wird,
dass der erwähnte Dialog u. a. darüber erfolgt, dass „Gefällt
mir“-Buttons und Fanpages zu unzulässigen Datenspeicherungen und
-auswertungen in den USA führen, die die Grundlage für „Facebook
Insights“ sind. Nicht erwähnt wird, dass ein Gutachten des
Arbeitskreises I der Innenministerkonferenz im Auftrag der Chefs der
Staatskanzleien zu dem Ergebnis kommt, „dass die datenschutzkonforme
Ausgestaltung von Social Plugins wie dem Like-Button sowie von Fanpages
sowohl in tatsächlicher Hinsicht … als auch in rechtlicher Hinsicht …
noch nicht abschließend geklärt ist“. Es bedürfe der „Klärung
tatsächlicher Fragen“. Diese Klärung blieb seit zwei Jahren erfolglos,
weil Facebook die nötigen, u. a. vom ULD mehrfach angeforderten
Dokumente nicht vorlegte. Die DSB-Konferenz hat sich deshalb soeben mit
der Bitte um Unterstützung an die Ministerpräsidentenkonferenz gewendet.

Erwähnt wird auch nicht, dass sich Facebook der Anwendung deutschen
Datenschutzrechtes dadurch entzieht, dass es behauptet, irisches
Datenschutzrecht sei auch für die 25 Millionen deutschen Nutzer
anwendbar. Der irische Datenschutzbeauftragte habe in zwei Audits
Facebooks Datenschutzkonformität nach irischem Recht bestätigt. Die
Leugnung der Anwendbarkeit deutschen Rechtes war jüngst vor dem
Verwaltungsgericht Schleswig vorläufig erfolgreich mit dem Argument,
Facebook habe in Deutschland keine Niederlassung. Genau diese
Niederlassung zeichnet aber für den aktuellen Leitfaden verantwortlich.

Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz
Schleswig-Holstein (ULD): „Es ist dreist, wie Facebook in dem Leitfaden
politisch Verantwortliche für dumm zu verkaufen versucht. Bisher haben
die meisten Verantwortlichen geschwiegen und viele Facebook einfach
genutzt. Politiker und Amtsleiter sind zur Beachtung des
Datenschutzrechtes verpflichtet und können sich nicht darauf berufen,
dass andere auch gegen den Datenschutz verstoßen. Spätestens mit diesem
Leitfaden dürfen sie nicht weiter schweigen und Facebook weiternutzen.
Sie müssen sich den Datenschutzverstößen mit und durch Facebook stellen.
Deshalb fordere ich Facebook und die Politik auf, den Datenschutzdialog
endlich zu führen – von dem bisher nur geredet wird. Das ULD steht, wir
Datenschützer stehen hierfür bereit.“

Der Leitfaden von Facebook ist abrufbar unter

http://www.scribd.com/doc/136194390/Facebook-Leitfaden-fur-Politiker

Das Gutachten des Arbeitskreises der Innenministerkonferenz ist abrufbar
unter

https://www.datenschutzzentrum.de/internet/20120404-AG-SozNetzw-AK-I-IMK.pdf

Die Kritik der DSB-Konferenz findet sich unter

http://www.datenschutz-bayern.de/dsbk-ent/DSK_82-Nutzerdaten.html

Geschrieben von tlow

19. April 2013 um 11:53

ULD zum Gesetzentwurf zur Telekommunikations-Bestandsdatenabfrage: Mängel müssen durch den Bundesrat

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PRESSEMITTEILUNG 17.04.2013

Der Bundesrat verhandelt in dieser Woche in seinen Ausschüssen über
einen Gesetzentwurf zur vom Bundesverfassungsgericht geforderten
Neuregelung der Auskunft über Bestandsdaten im Telekommunikationsgesetz.
Der Bundestag hat einen Entwurf am 21. März 2013 verabschiedet, der zwar
gegenüber dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einige
Verbesserungen vornahm, jedoch weiterhin gravierende
verfassungsrechtliche Mängel aufweist. Vorgesehen ist nun die Einführung
eines Richtervorbehalts für die Auskunft über Inhaber dynamischer
IP-Adressen und die Abfrage von Zugangssicherungscodes wie PIN oder
Passwörter. Der Entwurf macht aber keinen materiell-rechtlichen
Unterschied zwischen der reinen Bestandsdatenabfrage und der wesentlich
schwerwiegenderen Abfrage, welchem Nutzer eine IP-Adresse zu einem
bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war. Die Verfolgung von
Ordnungswidrigkeiten eröffnet bisher derartige Abfragen. Nicht
hinreichend berücksichtigt wurde der erhöhte Schutzbedarf der
hochsensiblen Zugangssicherungscodes wie PIN/PUK oder Passwörter. Die
vorgesehene Benachrichtigungspflicht für Auskünfte über
IP-Adresseninhaber und Zugangssicherungscodes sieht weit reichende
Ausnahmen vor, ohne dass eine Instanz das Unterlassen der
Benachrichtigung kontrolliert.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
hat gegenüber dem Innenministerium des Landes in einer Stellungnahme
gefordert, über den Bundesrat eine verfassungskonforme Regelung zu
schaffen. Der Leiter des ULD Thilo Weichert: „Im Interesse der
Sicherheitsbehörden wie des Datenschutzes wäre es nicht schön, wenn das
Gesetz erneut vom Bundesverfassungsgericht kassiert würde. Ohne die von
uns angemahnten Änderungen ist dies sehr wahrscheinlich. Ich hoffe, dass
sich der Bundesrat seiner Verantwortung bewusst ist.“

Die Stellungnahme des ULD ist im Internet abrufbar unter

https://www.datenschutzzentrum.de/polizei/20130417-stellungnahme-tkg-bestandsdaten.html

Geschrieben von tlow

17. April 2013 um 10:05

Freies WLAN für alle in Kiel?

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“Freie W-LAN für alle?” so titelte die Kieler Nachrichten am 18.3.13 (Seite 17):

Zeitungsfoto KN

Foto der KN vom 18.3.13

Damit wurde bezuggenommen auf einen Antrag innerhalb des Projektes “Jugend im Rat“. So weit ich gehört habe, war es so, dass die einzelnen Fraktionen dann doch nicht aus ihrer Haut schlüpfen konnten. Die beteiligten Fraktionen wurden gelost (CDU, SPD, Direkte Demokratie, GRÜNE ?) und von den jeweiligen real existierenden Fraktionen betreut. Die Mehrheitsverhältnissen waren absolute Stimmengleichheit. Hier wird schon ein erstes Problem deutlich: Spielt man jetzt reale Demokratie nach? Dann wäre die Frage wer die Jugendlichen des Planspiels gewählt hat. In einer Ratsversammlung (RV) gibt es ja niemals absolute Stimmengleichheit. Beschlüsse werden in Kiel ja auch einfach durchgezogen. Diskutiert wird ja nur zum Schein. Will man den Jugendlichen jetzt erzählen, dass man da immer auf der Suche nach dem Kompromiss wäre? Real wäre ja, dass eine Fraktion oder Kooperation über eine ausreichende Mehrheit verfügt. Außerdem war die Rolle der Stadtpräsidentin nicht durch Schüler*innen besetzt und soweit ich weiß fehlte die mächtieg Rolle des OB auch vollkommen, der ja alleine auch ohne Ratsversammlung vieles beschließen kann. Löblich also die Idee – doch im Ansatz schon falsch. Dazu kommt, dass manche Fraktionen sich eben einen stark inhaltlichen Einfluss auf die Schüler*innen nicht verkneifen konnten. Am Ende wurde der Antrag abgelehnt ein freies WLAN über erhöhte KITA-Gebühren zu finanzieren. Auf so eine blöde Idee muss man erst mal kommen.

Nicht zuletzt sei an dieser Stelle darauf verwiesen, dass Kiel ja bereits zwei freie Funknetze in der Innenstadt hat:

  1. Das Netz der TNG Stadtnetz GmbH (kommerziell) ist an vielen Stellen vorhanden ist. Es ist kostenlos und recht schnell.
  2. Die Idee des Ausbau eines freien Funknetzes Freifunk Kiel. Wenn die Stadt Kiel da Ressourcen zur Verfügung stellen würde (z.B. Genehmigung für Sendeantennen ) und ggf. den Strom bezahlen (ein paar Watt für Router und Antennen) würde, wäre da sicher so etwas schnell aufgebaut und die Aktivisten von Freifunk Kiel froh über das Interesse.

Es ist also schon sehr peinlich so einen Antrag den Jugendlichen vorzulegen. Ein freies W-LAN gibt es zum Teil und der Ausbau in der Innenstadt für Freifunk wäre sicher für wenige hundert Euro zu leisten. Europaweite Ausschreibung, ja klar – wir müssen ja die Telekom dran verdienen lassen. Was heißt schon “frei”? Ein wenig mehr mit offenen Augen durch Kiel laufen und vielleicht einmal vorher “freies wlan kiel” googeln, bevor man so was halb im ernst thematisiert.

Aber warum sollte hier mehr Intelligenz im Spiel sein, als beim Neubau des Zentralbads. Die Damen und Herren der Ratsversammlung sind eben nicht Kiels hellste Köpfe und beherrschen weder Grundrechenarten noch Google (es darf auch eine freie Suchmaschine sein wie DuckDuckGo sein).  Ich sage nur: Internetausdrucker ;-)

Da freut man sich glatt auf die nächsten Kommunalwahlen. Mit Sicherheit werden da auch einige Piraten in die RV gewählt, denn es gibt ja keine 5-Prozent-Hürde. Auch wenn die auch keine Überflieger sind, wissen sie wenigsten was das Internet ist. Das wird ein hübscher Kulturclash.

Falls es Schüler*innen gibt, die ihre Sichtweise auf die Veranstaltungen hier zum besten geben wollen, nehme ich das gerne auf als eigene Artikel oder mit einem Interview. Kontakt via Kontakt.

 

s.a. Kieler PIRATEN für freies W-LAN in Kiel

Geschrieben von tlow

21. März 2013 um 14:06

ULD erlässt Verfügungen gegen Facebook wegen Klarnamenpflicht

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Nachdem sich sowohl Facebook Inc./USA wie auch Facebook Ltd./Irlandlogo_uld-neu
gegenüber dem Unabhängigen Landeszentrum Schleswig-Holstein (ULD) weigerten, pseudonyme Konten, wie vom deutschen Telemediengesetz (TMG) gefordert, zuzulassen, hat das ULD im Rahmen der Bearbeitung von
Beschwerden von Betroffenen die beiden Unternehmen über Verfügungen
hierzu verpflichtet und die sofortige Vollziehung der Verfügungen
angeordnet.

In einer Stellungnahme vertrat Facebook praktisch in allen wesentlichen
Fragen Ansichten, die mit denen des ULDs wie auch anderer
Datenschutzbehörden in Deutschland in diametralem Widerspruch stehen:

  • Für die Datenverarbeitung von Facebook sei ausschließlich die Facebook Ltd. in Irland verantwortlich, nicht das Mutterunternehmen in den USA, das nichts anderes mache, als auf Weisung der Tochter Daten zu verarbeiten.
  • Facebook Ltd. halte sich umfassend an das irische Datenschutzrecht, welches das europäische Recht vollständig umsetzt.
  • Dies habe die irische Datenschutzbehörde im Rahmen ihrer Auditberichte vom Dezember 2011 und September 2012 bestätigt.
  • Die Anwendung der Regelung in § 13 Abs. 6 TMG, welche die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Telemedien gewährleisten soll, gelte für Facebook nicht und verstoße zudem gegen höherrangiges europäisches Recht.
  • Mit seiner Realnamenkultur verfolge Facebook eine Mission des Vertrauens und der Sicherheit.
  • Selbst wenn § 13 Abs. 6 TMG anwendbar wäre, so wäre eine Abkehr von
  • der Realnamenkultur für Facebook nicht zumutbar.

Die Position und die Verfügungen des ULD lassen sich wie folgt
zusammenfassen:

  • Facebook Inc. und Facebook Ltd. sind gemeinsam für die Klarnamenpolitik von Facebook verantwortlich und können und müssendeshalb beide auch zur Verantwortung gezogen werden.
  • Das ULD ist im Hinblick auf die Datenschutzkontrolle für Betroffene inSchleswig-Holstein bei Facebook zuständig.
  • Facebook muss § 13 Abs. 6 TMG beachten; diese Regelung steht mit europäischem Recht in Einklang und dient u. a. dazu, im Internet die Grundrechte und insbesondere das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu wahren. Der Gesetzgeber hat damit klargestellt, dass sich Nutzer von Internetdiensten wie Facebook dort weitgehend unbeobachtet und ohne Angst vor unliebsamen Folgen bewegen können.
  • Das Zulassen von Pseudonymen ist Facebook zumutbar. Die Klarnamenpflicht verhindert weder Missbrauch des Dienstes für Beleidigungen oder Provokationen noch Identitätsdiebstahl. Hiergegen sind andere Vorkehrungen erforderlich.
  • Zur Sicherstellung der Betroffenenrechte und des Datenschutzrechts generell muss die Klarnamenpflicht sofort von Facebook aufgegeben werden.

Thilo Weichert, Leiter des ULD erläutert:

„Es ist nicht hinnehmbar, dass ein US-Portal wie Facebook unbeanstandet und ohne Aussicht auf ein Endegegen deutsches Datenschutzrecht verstößt. Ziel der Verfügungen des ULD ist es, endlich eine rechtliche Klärung herbeizuführen, wer bei Facebook verantwortlich ist und woran dieses Unternehmen gebunden ist. Eigentlichmüsste dies auch im Interesse des Unternehmens sein. Insofern hoffen wir in der weiteren Auseinandersetzung auf eine sachorientierte, nicht auf Verzögerung abzielende Vorgehensweise. Angesichts des Umstandes, dass Facebook aktuell allen seinen Mitgliedern die Möglichkeit nimmt, selbst über die Auffindbarkeit unter dem eigenen Namen zu entscheiden, ist unsere Initiative dringender denn je.“

Der Wortlaut der Verfügungen ist im Internet abrufbar unter

https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/20121214-anordnung-fb-inc.html
https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/20121214-anordnung-fb-ltd.html

Eine Stellungnahme zum irischen Audit-Bericht finden Sie unter

https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20120921-irisches-facebook-audit.htm

Geschrieben von tlow

17. Dezember 2012 um 19:04

Kiels unkontrollierbare Korruption

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Nicht nur in Kiel, sondern überall ist Korruption eine immer im Hintergrund lauernde Problematik. In Kiel wird Korruption allerdings teilweise ganz offen gelebt. Wie z.B. während der jährlichen Kieler (Korruptions)Woche. Auf dem Papier hat die Stadt bereits 2003 einen wichtigen Schritt getan mit einem Antikorruptions-Konzept. Das Problem dabei ist nur, dass sich niemand daran hält. Obwohl von Anfang an geplant wurde alleine das Konzept nie auf der Website der Stadt Kiel veröffentlicht. Erst 9 Jahre später wurde der Vorgabe genüge getan. Im Konzept hieß es dazu auf Seite 5:

Außerhalb der Stadtverwaltung wird das
Konzept bzw. werden Auszüge daraus
auf der Homepage der Landeshauptstadt
Kiel im Internet zur Verfügung gestellt.

 

Zum Thema Korruption habe ich in der Vergangenheit immer wieder etwas berichtet.
Am letzten Donnerstag, den 8. November 2012 war das Thema wieder einmal in der Ratsversammlung präsent. Offenbar gibt es dort aber seitens der etablierten Parteien eine Mauer des Schweigens. Über Korruption und Korruptionsprävention wird nicht gesprochen. Fakt ist, dass der letzte Bericht der für das Jahr 2008 ist, aber erst drei Jahre später im Februar 2011 veröffentlicht wurde. Darin heißt es bei den Empfehlungen: “Das Konzept zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption bleibt in der bisherigen Form bestehen”. Dagegen schreibt in einer Antwort auf eine Große Anfrage im November zum Sachstand, dass der Aufwand für die jährlichen Berichte nicht mehr geleistet werden können. Dennoch sah man es nach dreijährigem Verschleppen des Berichtes als nicht nötig an, den Ratsmitgliedern darüber Bericht zu erstatten, dass das Antikorruptionskonzept nicht funktioniert.

Schleswig-Holstein hat, wie schon berichtet, noch kein Korruptionsbekämpfungsgesetz. Antikorruptionsbeauftragter des Landes ist ein pensionierter Polizeibeamter, der das sozusagen nebenberuflich erledigt. Sowohl in der Stadt Kiel, als auch im Land Schleswig-Holstein wird daher sichtbar die Bekämpfung der Korruption ganz klein geschrieben. Kein Wunder, dass sich Skandale wie derzeit  im Kreisverband der Kleingärtner über Jahrzehnte unentdeckt entwickeln können. Dies ist förmlich eine Einladung an alle, sich selbst zu bedienen und an  Lobbyisten sich in Kiel ein Einfluss-Netzwerk aufzubauen.

Die Weigerung, hier für Transparenz zu sorgen und Aufklärung zu leisten muss man so interpretieren, dass es da zu viele gibt, die vom derzeitigen System massiv profitieren und Angst davor haben, was passiert, wenn die Stadt ihr eigenes Konzept umsetzen würde.Korruptionsbekämpfung sollte jedoch, genau wie der Datenschutz, heute eine Selbstverständlichkeit sein.

Eine Hoffnung könnte sein, dass bei einer Neufassung der Landesverfassung, wie sie derzeit diskutiert wird, ggf. auch das Thema Korruptionsbekämpfung stärker Beachtung findet. Z.B. könnte es hilfreich sein, genauere Vorgaben zu machen und mehr Personal für die Aufklärung von Korruption, bzw. zur Schaffung von Transparenz. Kiel ist eine der intransparentesten Städte, die ich kenne. Viele Fragen brauchen Jahre, um beantwortet zu werden. Da hat das Informationsfreiheitsgesetz leider keine Abhilfe geschaffen. Ein Transparenzgesetz und Open Data (wenn nicht nur eine Floskel) könnten da auch vieles bewirken.

Transparenz wird in Kiel nur dort verwendet, wo es opportun scheint, wie bei der “gläsernen Akte”, die dann veröffentlicht wurde, als Vorgespräche und Kaufvertrag schon längst unter Dach und Dach waren. oder von Frau Gaschke im Bezug auf ein Bürgerbegehren zur Stadtregionalbahn. Es dürfen aber eben nicht die Politik entscheiden, wann wir informiert oder beteiligt werden, es muss selbstverständlich sein, dass es immer passiert. Die Informationen sind ja vorhanden – nur sind diese oftmals nur begrenzten Kreisen zugänglich, um ein Stören der Öffentlichkeit zu verhindern.

Selbstregulierung bei „Do Not Track“ gescheitert ULD: „Gefordert sind nun Politik und Aufsicht“

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Ein Handelskrieg der besonderen Art vollzieht sich derzeit – kaum von der Öffentlichkeit wahrgenommen – zwischen Europa und den USA: Datenschutz contra Kommerz, digitale Bürgerrechte contra Schutz von Monopolen. Während die USA bei der Auseinandersetzung um die Europäische Datenschutz-Grundverordnung ihre Lobbytruppen in Brüssel aufstellen, besteht die Gefahr, dass diese Lobby bei der Auseinandersetzung um „Do Not Track“ (DNT) einen ersten „Erfolg“ einfährt. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) dringt darauf, dass dem durch entschiedene Aktivitäten zur Wahrung des Datenschutzes im Internet entgegengewirkt wird.

Die meisten Internet-Angebote werden, auch von US-Firmen, kostenfrei angeboten. Die Währung, mit der die Nutzenden aber doch bezahlen, sind ihre Daten, die über Cookies und andere sog. Tracking-Methoden erfasst und kommerziell genutzt werden, um zielgerichtete Werbung (Online Behavioural Advertising – OBA) im Netz zu schalten. Das europäische Recht erlaubt diese Form der Internet-Finanzierung, fordert jedoch im Interesse des Verbraucher- und des Datenschutzes Transparenz und Wahlmöglichkeiten für die Nutzenden. In der sog. E-Privacy-Richtlinie wird deshalb für das Setzen solcher Cookies, die nicht zur Erbringung eines Dienstes erforderlich sind, die Einwilligung der Internet-User gefordert. Dem widersetzen sich viele US-Unternehmen, u. a. Google, Yahoo!, Amazon und Facebook, da sie sich in ihren Vermarktungsmöglichkeiten bei Internet-Werbung – der teilweise größten Einnahmequelle – beeinträchtigt sehen.

Um diesen Konflikt zu lösen, begannen vor über einem Jahr Gespräche über die Selbstregulierung der Internet-Werbewirtschaft, moderiert durch die Internet-Standardisierungsorganisation W3C (World Wide Web Consortium) und unterstützt von der EU-Kommissarin für die digitale Wirtschaft Neelie Kroes und der US-Verbraucherschutzbehörde FTC (Federal Trade Commission). Nach der letzten Verhandlungsrunde Anfang Oktober 2012 in Amsterdam hat sich gezeigt, dass die US-Wirtschaft in ihrer Mehrheit kaum zu Kompromissen bereit ist und die Verhandlungen lediglich dazu nutzt, ihre profitable Werbedominanz im Netz – auch auf Kosten europäischer Unternehmen – auszubauen. Selbst der Vorstoß der Firma Microsoft, die ihren Browser Internet Explorer 10 mit einer modifizierbaren Grundeinstellung für ein Ausschluss des Nutzungstrackings auf den Markt bringen wollte, wird von den anderen US-Unternehmen durch die Ankündigung sabotiert, dessen technische Voreinstellung zu ignorieren, da den Verbrauchern angeblich keine Wahlmöglichkeit eingeräumt werde. Das von Microsoft vorgesehene Instrument ist ein erster Schritt in Richtung „Privacy by Default“ und „Privacy by Design“ – Prinzipien, die nach dem Willen der Europäischen Kommission gemäß einem Entwurf vom Januar 2012 europaweit in einer Europäischen Datenschutz-Grundverordnung festgeschrieben werden sollen.

Unter völliger Missachtung des europäischen Rechts, das den Bürgerrechten und dem Verbraucherschutz im Netz dient, setzen die US-Unternehmen rücksichtslos auf ihre Marktmacht und ihre mediale Dominanz. Die US-amerikanische Direct Marketing Association (DMA) hat eine Millionen Dollar schwere Werbekampagne gegen die europäische Forderung nach einem „Privacy by Default“ gestartet. In einer am 12.10.2012 gegründeten European Interactive Digital Advertising Alliance (EDAA) versuchen sie eine Selbstregulierung durchzusetzen, die weit hinter den europäischen Datenschutzanforderungen zurückbleibt. In diesem Kontext sollen Gütesiegel vergeben werden, mit denen die Beachtung der selbstgesetzten niedrigen Datenschutzstandards bescheinigt wird. Der ursprünglich vielversprechende Ansatz von „Do Not Track“ ist nach Ansicht des ULD inzwischen so weit verwässert, dass der Name der Initiative eher als Verbrauchertäuschung eingestuft werden muss: Unter dem Mantel von „Do Not Track“ wollen Werbefirmen ihr rechtswidriges Verhalten legitimieren und die Nutzenden in falscher Sicherheit wiegen.

Das ULD war an Diskussionen um den weltweiten Datenschutzstandard „Do Not Track“ beteiligt. Das ULD ist derzeit die einzige Stelle, die über das Europäische Datenschutz-Gütesiegel (European Privacy Seal – EuroPriSe) die Vereinbarkeit von OBA-Angeboten mit dem europäischen Datenschutzrecht zertifiziert – unter präziser Benennung der rechtlichen und technischen Anforderungen, in einem formalisierten und zugleich transparenten Verfahren.

Thilo Weichert, Leiter des ULD: „Die Hoffnungen auf eine Bereitschaft der Internet-Wirtschaft zur Selbstregulierung wurden bitter enttäuscht. Der Aufwand, der in die Do-Not-Track-Initiative von europäischen Datenschutzbehörden und der EU-Kommission gesteckt wurde, erweist sich als Fehlinvestition, nachdem die Bereitschaft, auf die US-Unternehmen zuzugehen, mit wenig argumentativer Substanz zurückgewiesen wurde. Nun sollten die Politik in Europa und in den EU-Mitgliedstaaten sowie die europäischen Datenschutzbehörden die Konsequenzen ziehen. In Deutschland muss im Interesse der Rechtssicherheit die E-Privacy-Richtlinie endlich vollständig umgesetzt werden. Und für uns Aufsichtsbehörden gilt: Nachdem Argumente nicht fruchten, müssen Sanktionen folgen. Wir dürfen nicht zulassen, dass der Datenschutz im Internet als Verlustposten verbucht wird.“

Zum Konflikt um den Microsoft Internet Explorer 10 siehe auch die ULD-Presseerklärung vom 26.06.2012: https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20120626-do-not-track.htm

Basierend auf der Pressemitteilung des ULD

 

Geschrieben von tlow

19. Oktober 2012 um 16:31

Irisches Facebook-Audit bestätigt nicht Datenschutzkonformität

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Ohne Ankündigung und ohne inhaltliche Absprache legte heute der Irische
Datenschutzbeauftragte seinen Audit-Bericht zu Facebook vor. Das
Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), das
derzeit an einigen datenschutzrechtlichen Verfahren um
Facebook-Anwendungen beteiligt ist, weist darauf hin, dass bei dem
irischen Audit explizit keine Rechtskonformität überprüft worden ist.

Erfreulich ist, dass Facebook offensichtlich bereit ist, die von
deutschen Datenschutzbehörden heftig angegriffene biometrische
Gesichtserkennung abzuschalten und die Daten zu löschen. Dies könnte
darauf zurückzuführen sein, dass insofern in Deutschland förmliche
Verfahren eingeleitet wurden, die auf eine gerichtliche Klärung
hinausgelaufen wären.

Einer solchen gerichtlichen Klärung verweigert sich Facebook bisher
selbst nach irischem Recht. Die Beschwerden der Gruppe „Europe versus
Facebook“ brachten seit über einem Jahr kein Ergebnis. Über das ULD
eingereichte Beschwerden von deutschen Facebook-Betroffenen wurden bis
heute nicht gemäß den europäischen rechtlichen Vorgaben bearbeitet.

Nach erster Lektüre des Berichts kann das ULD nur schwer verstehen,
weshalb die irischen Kollegen den Eindruck haben, dass die meisten der
Empfehlungen „vollständig zur vollen Zufriedenheit umgesetzt wurden“.
Wesentliche Aspekte der bisherigen Kritik des ULD wurden nicht
angesprochen oder nicht nachvollziehbar widerlegt. Selbst der Irische
Datenschutzbeauftragte konzediert, dass die erst während des Audits
eingeführte Chatüberwachung gegen das Telekommunikationsgeheimnis
verstößt und dass die gesetzliche Forderung nach einer pseudonymen
Nutzungsmöglichkeit weiterhin verweigert wird.

Das ULD besteht, wie bei allen Datenverarbeitern, ob groß und klein, auf
der Beachtung sämtlicher gesetzlicher Regelungen, so ULD-Leiter Thilo
Weichert: „Wir müssen feststellen, dass der über einjährige Versuch des
irischen Kollegen, über freundliche Empfehlungen zu einem
grundsätzlichen Wandel bei der Datenschutzpolitik von Facebook zu
kommen, erfolglos blieb. Wir werden den beschwerlicheren Weg der
rechtlichen Klärung weitergehen. Dabei werden andere Aufsichtsbehörden
einbezogen, so wie dies jüngst mit der US-amerikanischen Federal Trade
Commission geschehen ist. Angesichts des Umstands, dass Geschäftspolitik
und Datenverarbeitung Facebooks in den USA festgelegt werden, betrachten
wir Facebook Inc. in Kalifornien als verantwortliche Stelle. Das ULD
konnte in der bisherigen über einjährigen Auseinandersetzung mit den
Unternehmensteilen in Irland und Deutschland nicht feststellen, dass
Facebook einen konstruktiven Ansatz in Sachen Datenschutz verfolgt.“

Geschrieben von tlow

21. September 2012 um 17:47

Veröffentlicht in Datenschutz, EGovernment, Transparenz, Wirtschaft

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