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Streikrecht für Beamte in SH?
Die PIRATEN haben 17.4.2013 einen Gesetzentwurf in den Kieler Landtag eingebracht, der das Streikrecht für Beamter teilweise einführen soll.
Dazu muss man wissen, dass das Streikrecht an sich auch zu den Grundrechten eines jeden Menschen gehört, dass sich ergibt aus der Koalitionsfreiheit. Es stimmt zwar, dass es Einschränkungen für Beamte in Gesetzesform gibt. Es ist aber umstritten, ob diese überhaupt gültig sind. Die Rechtssprechung in Deutschland ist sehr konservativ. Das liegt unter anderem daran, dass einer der Autoren (Hans Carl Nipperdey) des neuen Arbeitsrechts im Dritten Reich zu dem ersten Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts wurde. Und Arbeitsrecht vielfach reines Richterrecht ist. Daher z.B. auch lange Jahre der Schwerpunkt auf die Tarifeinheit (sozusagen eine Erfindung der Nazis).
Kann man Grundrechte einfach so ohne Not aussetzen? Kann man Meinungsfreiheit, Koalitionsfreiheit bestimmten Personengruppen einfach aberkennen? Insofern kann ich da die Gegenargumentation der GRÜNEN
auch nicht nachvollziehen. Es liegt gar nicht in der Kompetenz einer Landesregierung Grundrechte abzuschaffen. Ja, abschaffen und nicht einschränken. M.E. geht das nicht.