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Konstituierende Sitzung der Ratsversammlung 2013 #Korruption
Die Sitzung am Donnerstag wird primär von Zeremoniell und Formalia geprägt sein. Spannend könnte es an folgendem Tagesordnungs-Punkten werden:
Druckvorlage 0464/2013 – Rechtssicherheit für die Teilnahme an Regattabegleitfahrten zur Kieler Woche und ähnlich gelagerten im öffentlichen Interesse liegenden Großveranstaltungen
Antrag:
Unter Bezugnahme auf § 331 Abs. 3 StGB genehmigt die Ratsversammlung für die Dauer der bis 2018 laufenden Wahlperiode allen Ratsmitgliedern die Teilnahme an Regattabegleitfahrten und repräsentativen Terminen zur Kieler Woche. Die gleiche Genehmigung erhalten die nicht der Ratsversammlung angehörenden Personen, die auf Beschluss der Ratsversammlung beauftragt sind, die Landeshauptstadt Kiel in juristischen Personen und sonstigen Vereinigungen zu vertreten.
Die Genehmigung erstreckt sich zugleich auf die Teilnahme an vergleichbaren gesellschaftlich relevanten repräsentativen Großveranstaltungen auch außerhalb der Kieler Woche (z.B. Jahres- und Jubiläums- Abschiedsempfänge, Kommandoübergaben, Parlamentarische Abende, Konzertveranstaltungen wie das Schleswig-Holstein Musik-Festival, Baltic Horse Show).
Von dieser Genehmigung dürfen die Ratsmitglieder und anderen betroffenen Personen keinen Gebrauch machen, wenn zum Zeitpunkt der Einladung nicht auszuschließen ist, dass sie als Amtsträger/Amtsträgerin an Entscheidungen zu Gunsten oder zu Lasten des Einladenden beteiligt sind.
Begründung:
Um das Risiko staatsanwaltlicher Ermittlungen für Mitglieder der Ratsversammlung und sonstigen von ihr als Organmitglied bestellten oder entsandten Personen auszuräumen, hat der Generalstaatsanwalt im Jahr 2010 die Genehmigung durch die Ratsversammlung als strafrechtlich gangbare Lösung vorgeschlagen. Dieses Verfahren wurde gefunden, da es – anders als in Behörden – für die ehrenamtlichen Mitglieder der Ratsversammlung keine Dienstvorgesetzte bzw. keinenDienstvorgesetzten gibt, die bzw. der eine Teilnahme an einer Veranstaltung genehmigen kann.
In einer Zusammenkunft auf Einladung des Generalstaatsanwaltes am 10. August 2010 in Schleswig hat der Generalstaatsanwalt darauf hingewiesen, dass eine solche Genehmigung im Sinne des §331 Abs. 3 StGB nicht von Fall zu Fall, sondern allgemein erteilt werden könne. Dies sei jedoch nicht als Blankovollmacht für alle denkbaren Fälle zu verstehen.
Die Ratsversammlung wird einen Großteil ihrer Mitglieder mit der Wahrnehmung besonderer Aufgaben nach § 25 GO beauftragen. Die Bestellung bzw. Entsendung der betreffenden Ratsmitglieder zu Amtsträgerinne bzw. -trägern in den Aufsichts- und Verwaltungsräten der Eigengesellschaften, Beteiligungsgesellschaften, Anstalten öffentlichen Rechts und Gesellschaften anderer Rechtsformen geht somit auf einen Beschluss der Ratsversammlung zurück. Daher hat die Genehmigung durch die Ratsversammlung die höchstmögliche Legitimationswirkung.
In diesem Zusammenhang möchte ich aus der Handreichung des Generalstaatsanwaltes vom 12.08.2010 zitieren:
„Veranstaltungen dieser Art haben politische, gesellschaftliche, diplomatische, touristische und wirtschaftliche Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein und spielen im Ranking der Bundesländer, bei Arbeitsplatzsicherung und Arbeitsplatzbeschaffung eine nicht unerhebliche Rolle. Damit verbundene Einladungen an eine Vielzahl von Persönlichkeiten (darunter Amtsträgerinnen/Amtsträger) sind ein wesentliches Element dieser Veranstaltungen.Großveranstaltungen dieser Art müssen stattfinden können. Anderseits darf dabei kein strafbarer Versuch unternommen werden, durch Einladungen Einfluss auf einzelne Amtsträger zu nehmen, um diese in ihrer Dienstausübung zu beeinflussen (z.B. zu Aufträgen, Genehmigungen etc. zu veranlassen). Dieses wäre ein strafbare Vorteilsgewährung, deren Anschein vermieden werden muss.
Bei der Behandlung der Einladungen müssen daher die rechtlichen Grenzen eingehalten und gleichzeitig der Grundsatz der Transparenz und der Offenlegung beachtet werden. Der Anschein der Käuflichkeit darf auf keinen Fall hervorgerufen werden“.
Der Generalstaatsanwalt empfahl darüber hinaus, in Verbindung mit diesem Ratsbeschluss darauf hinzuwirken, dass in allen städtischen Eigengesellschaften, Beteiligungs-gesellschaften, Anstalten öffentlichen Rechts und Gesellschaften anderer Rechtsformen, in denen Mitglieder der Ratsversammlung in Aufsichts- und Verwaltungsräten oder ähnlich gelagerten Gremien tätig sind, für die Dauer der bis 2018 laufenden Wahlperiode ähnlich lautende Beschlüsse gefasst werden.
Cathy Kietzer
Stadtpräsidentin
Einschätzung
Diese ganze Abstimmung war bereits in der letzten Legislatur eine Farce. Das Procedere stelle m.E. nicht im geringsten sicher, dass es keine Beeinflussung gibt. Abwechselnd verlassen bestimmte Aufsichtsratsmitglieder oder anderweitig Befangene die Ratsversammlung und es wird abgestimmt pro Eigenbetrieb. Würden alle Ratsmitglieder die befangen sind verbleiben, würde die Abstimmung per Definition scheitern, weil nicht ausreichend Ratsmitglieder anwesend wären.
Logisch konnte mir bisher aber niemand erklären, wie bei diesem Procedere die Befangenheit ausgeschlossen werden kann. Denn alle Ratsmitglieder dürfen ja bei fast jeder Abstimmungsrunde mitstimmen. Alleine dieser Satz sagt alles: „Von dieser Genehmigung dürfen die Ratsmitglieder und anderen betroffenen Personen keinen Gebrauch machen, wenn zum Zeitpunkt der Einladung nicht auszuschließen ist, dass sie als Amtsträger/Amtsträgerin an Entscheidungen zu Gunsten oder zu Lasten des Einladenden beteiligt sind.“ Als Ratsmitglied stimmt man über alle Belange der Stadt Kiel mit ab. D.h. jedes Ratsmitglied ist per se immer an „Entscheidungen zu Gunsten oder zu Lasten des Einladendenden beteiligt“. In meinen Augen ist diese Abstimmung deswegen per se zutiefst unmoralisch. Es kann keinen pauschalen Freibrief geben. Und es kann schon gar nicht sein, dass Bestechung, nur weil sie nach dem Gießkannenprinzip (also im großen Stil) durchgeführt wird, als weniger bedenklich gilt, als wenn ein einzelnes Ratsmitglied eine Grenze überschreitet.
Die Begründungen des Generalstaatsanwaltes sind hirnrissig. Nach dieser Argumentation wäre jede Korruption, die auch Vorteile bringt, legitim. Dabei ist ja gerade der Vorteilsaspekt etwas, was die Korruption zu dem macht, was sie ist. Dabei würde ich allerdings die klassische Definition erweitern, da es m.E. nicht ausreicht alleine auf den privaten Gewinn zu schauen. Es ist ein Geben und Nehmen.
Mir kann niemand erzählen, dass die Kieler Woche oder die Baltic Horse Show ohne Einladungen von Firmen an Politiker ihre Bedeutung verlieren würden. Das der Generalstaatswanwalt nahe legt, dass es ohne Politikereinladungen keine Kieler Woche mehr gäbe ist einfach absurd. Zunächst einmal ist die Kieler Woche nach wie vor ein sportliches Großereignis. Darüber hinaus ist es auch ein Volksfest. Es gibt Buden und es ist eine touristische Attraktion. Es ist nicht so, dass die Familie aus NRW zu Hause bleibt, nur weil BMW nicht mehr die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses auf eine Regattabegleitfahrt einladen könnte.
Die Ratsversammlung als Ganzes ist befangen, weil sie alle erheblich und unmittelbar von den Einladungen profitieren. Die Absicht ist klar: Man schafft ein positives Klima in der Ratsversammlung zu einer Firma. Man schafft Gelegenheiten, bei denen Politiker in direkten Kontakt mit geschulten Vertretern kommen. Dabei muss es gar keine direkte Ansprache konkreter Projekte geben. Wichtig ist, dass die Eingeladenen dem Einladenden Dankbarkeit schulden. Das nächste mal, wenn der Name der Firma im Rat auftaucht werden Erinnerungen wach und das Ratsmitglied überlegt, ob eine Ablehnung eines Antrags eventuell die nächste Einladung kosten könnte, weil sich Investoren aus Kiel verabschieden. Es ist also aus meiner Sicht ein ganz klarer Deal, der da läuft. und zwar im großen Stil. Dazu kommt, dass er total offen abläuft mit Unterstützung des Generalstaatsanwaltes. Ich finds ehrlich gesagt weniger problematisch, wenn ein kleiner Beamter sich einen kleinen Vorteil verschafft, als wenn die gesamte Ratsversammlung im Höchstmaß korrumpierbar ist. Der Schaden bei Letzterem ist weit aus größer. Wird sich auch Möbel Kraft dieses Jahr mit gesponsorten Regattabegleitfahrten bedanken?
Genau solche Prozesse sind Mitauslöser von Politikverdrossenheit. Die Bürger*innen wissen, dass die eigentlichen Entscheidungen nicht im Rat getroffen werden, sondern bei solchen Einladungen. Bzw., dass sie sich selten leisten können sich derart die Ohren der Mandatsträger*innen zu kaufen.
Schleswig-Holstein braucht ein Korruptionsbekämpfungsgesetz
In Nordrhein-Westfalen gibt es das schon lange. Es definiert unter vielen anderen Punkten auch eine Veröffentlichungspflicht für die ausgeübten Berufe und Einkommen sowie Mitgliedschaften und Funktionen in Organisationen (§17 KorruptionsbG). Sowie eine Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten. Zitat:
Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte zeigt ihre/seine Tätigkeiten nach § 49 Abs. 1 LBG vor Übernahme dem Rat oder dem Kreistag an. Satz 1 gilt für diese Beamtinnen und Beamten nach Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren, für alle anderen Fälle innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren entsprechend.
Der Vorteil in NRW ist, dass diese ganzen Vorschriften bindenden Charakter haben. Im Gegensatz zu Antikorruptionskonzepten, bei denen alles freiwillig und unverbindlich ist.
Ich will z.B. wissen womit die Leute im Rat ihr Geld verdienen, wie hoch ihre Vergütungen in Aufsichtsräten sind – auf deutsch: Wer sie bezahlt. Der Fall der EU-Parlamentatier, die für Geld Gesetze eingebracht haben zeigt erneut, dass Vertrauen in gewählte Vertreter nur naiv und unangebracht ist. Im Falle einer Demokratie ist Transparenz und Kontrolle unabdingbar. Wo diese fehlt, wo über Jahre hinweg gute Beziehungen zwischen Politik und Wirtschaft gepflegt werden, da kann Korruption gut gedeihen. Und da werden mehr Entscheidungen gegen die Interessen der Einwohner getroffen als anderswo.
Dabei geht es bei Korruption nicht immer simpel darum, dass jemand Geld anbietet um dafür einen Gegenleistung zu bekommen. Es wird oftmals einfach ein Umfeld geschaffen in dem sich PolitikerInnen und InteressenvertererInnen näher kommen können. Wie z.B. bei Regattabegleitfahrten. Gerade in der heutigen Zeit, wo alles ergonomisch auf Wirtschaftsförderung ausgerichtet wird, muss es früher oder später zu Interessenskonflikten kommen. Seien es nun ÖPP-Projekte oder die Privatisierung der Stadtentwässerung: Überall scharren die Investoren mit ihren Hufen, sitzen in den Startlöchern. Es geht oft um viel Geld. Und wo es um viel Geld geht, will man Entscheidungen ungern dem Zufall oder einer nüchternen Prüfung überlassen.
Während der Kieler Korruptionswochen ist es dann wieder so weit: Freie Fahrt für Politiker! Gut geschmierte Beziehungen zwischen Politik und Wirtschaft. In Kiel gibts seit letztem Jahr sogar mit generalsstaatsanwaltschaftlicher Empfehlung und einem Schmierentheater einen Freifahrtsschein für jegliche Korrumpierung während Großevents. Die sind in Kiel jetzt per definition niemals korrumpierend. Weils mans ja beschlossen hat via Ratsversammlung. Den BürgerInnen Sand in die Augen gestreut! Ob das wohl mehr Begeisterung für Kommunalpolitik weckt? Allenfalls wohl bei den Investoren. Kiel ist sturmreif geschossen – hier kann jeder bestechen wie er will! Das Signal ist gesetzt, Kiel kann geentert werden!